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Kurz erklärt und alphabetisch sortiert: Wichtige Begriffe rund um die Ausbildung. Mit Praxis-Tipps und Links zu weiteren Infos.
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V

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Nach Begriff suchen
Im Jahr 2001 wurde die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di durch den Zusammenschluss von fünf Einzelgewerkschaften gegründet. Mit 2,3 Millionen Mitgliedern ist ver.di die größte Dienstleistungsgewerkschaft der Welt.
ver.di vertritt die Interessen der bei ihr organisierten Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellten, Beamtinnen und Beamten, der Auszubildenden, Studierenden und freiberuflich Beschäftigten in mehr als 1.000 privaten und öffentlichen Dienstleistungsberufen.
Hinweise für Pflegeberufe und Hebammen
Um die Besonderheiten der unterschiedlichen Branchen angemessen berücksichtigen zu können, ist ver.di in 13 Fachbereiche gegliedert. Für Beschäftigte des Sozial- und Gesundheitswesens ist dies der Fachbereich 3 „Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen“. In diesem Bereich sind ca. 350.000 Beschäftigte gewerkschaftlich organisiert.
ver.di Jugend Nach Begriff suchen

Wir sind Fachleute für Ausbildung und Berufseinstieg. Als Teil der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft organisiert die ver.di Jugend bundesweit über 100.000 Auszubildende, junge Beschäftigte, Erwerbslose, Schüler/-innen und Studierende.

Gemeinsam setzen wir uns ein:

  • für mehr Ausbildungsplätze 
  • für bessere Qualität in Bildung und Ausbildung 
  • für die Übernahme nach der Ausbildung 

Dafür legen wir uns mit Wirtschaft und Politik an. Denn wir sind die Interessenvertretung für junge Erwachsene.

Mit unserem flächendeckenden Netzwerk und dem Erfahrungsschatz der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft machen wir uns stark:

  • in den Betrieben – für die Mitbestimmung von Auszubildenden und jungen Beschäftigten
  • n der Wirtschaft – für bessere Ausbildungsbedingungen durch starke Tarifverträge 
  • in der Gesellschaft – für Solidarität statt Konkurrenz 

Wir sind eine offene Community – aktiv für Gerechtigkeit. Wir machen unsere Mitglieder stark. Und wir nutzen unsere Stärke, um unsere Interessen als junge Erwachsene wirkungsvoll durchzusetzen. Gemeinsam lässt sich viel erreichen.

Du willst mehr über uns erfahren? Dann schau auf unserer Website vorbei!

Hinweise für Beamtenanwärter/-innen

Informationen über Aktivitäten und aktuelle Themen im Bereich der Beamtinnen und Beamten erhältst du im Internet unter www.beamte.verdi.de.

Oder du abonnierst den monatlichen Newsletter: www.beamte.verdi.de/newsletter – kostenlos.

Verfassungstreue Nach Begriff suchen
Von Beamtinnen und Beamten wird Verfassungstreue als eine Einstellungsvoraussetzung verlangt. Verfassungstreue bedeutet, dass du dich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen musst und für deren Erhaltung eintrittst.
Dazu zählen zum Beispiel die Achtung der Menschenrechte, die Achtung der Gewaltenteilung und die Achtung der Chancengleichheit für alle politischen Parteien. Bevor du bei deinem Dienstherrn anfängst, musst du deine Verfassungstreue schriftlich erklären.
Vergütung Nach Begriff suchen

Siehe Lohn

Verkürzung der Ausbildungszeit Nach Begriff suchen

Wenn du ein paar Voraussetzungen erfüllst, kannst du deine Ausbildungszeit verkürzen. Mehr Informationen dazu findest du auch unter den Stichwörtern Prüfungen und Dauer der Ausbildung

Verlängerung der Ausbildungszeit Nach Begriff suchen

Eine Verlängerung der Berufsausbildung kommt vor allem bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung in Betracht. Du hast das Recht, eine Verlängerung bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung zu verlangen - höchstens um ein Jahr.

In Ausnahmefällen kann die Ausbildungszeit auch verlängert werden, wenn dies zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Als Ausnahme gilt z. B. eine längere krankheitsbedingte Ausfallzeit.

Die Verlängerung der Ausbildungszeit musst du beantragen und die zuständige Stelle (meist IHK) informieren bzw. beteiligen. Bei Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub verlängert sich das Ausbildungsverhältnis automatisch. 

Verschwiegenheitspflicht Nach Begriff suchen

Für dich als Auszubildende/r oder Beamtenanwärter/-in gilt dasselbe wie für alle Beschäftigten: Du darfst keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse weitergeben, weder mündlich noch schriftlich. Hier geht es um Informationen, aus deren Weitergabe deinem Arbeitgeber ein Schaden entstehen kann: Zum Beispiel Produktionsverfahren, Erfindungen, Kundendaten oder Preisberechnungen. Wie du an die Informationen gekommen bist, ist ganz egal.

Aber auch dein Arbeitgeber oder Dienstherr ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Über deine persönlichen Angelegenheiten, zum Beispiel deine Gesundheit, darf er nichts ausplaudern.

Dein Verdienst ist übrigens kein Betriebsgeheimnis – auch wenn sich dieses Gerücht seit Jahren hartnäckig hält. Was du verdienst, darf jeder wissen.

Versetzen von Auszubildenden auf andere Stationen Nach Begriff suchen
Hinweise für Pflegeberufe und Hebammen
Auszubildende berichten immer wieder davon, dass sie stundenweise auf andere Stationen versetzt werden, z. B. um bei der Körperpflege von Patienten oder beim Patiententransport auszuhelfen.
Dies ist nicht rechtens. Beim „Stationshopping“ läufst du Gefahr, das Ausbildungsziel in der vorgegebenen Zeit nicht zu erreichen. Dein Ausbildungsträger ist aber dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass du bis zur Prüfung das notwendige Fachwissen erlernst.
Damit deine Ausbildung nicht betrieblichen Erfordernissen untergeordnet oder dem Zufall überlassen wird, gibt es den Ausbildungsplan. In Notfällen oder zum Kennenlernen diagnostischer oder therapeutischer Verfahren kann davon kurzfristig abgewichen werden, nicht jedoch, um wegen bestehenden Personalmangels auf anderen Stationen auszuhelfen.
Grundsätzlich gilt, dass du den „kurzfristigen“ Einsatz auf anderen Stationen verweigern kannst. Solltest du während eines Einsatzes an eine andere Station „verliehen“ werden, wende dich umgehend an deine JAV oder den Betriebs- / Personalrat bzw. die Mitarbeitervertretung.
Versicherungen Nach Begriff suchen

Als Auszubildende/r oder Beamtenanwärter/-in wirst du von diversen Versicherungen eifrig umworben. Schließ aber erst mal nur das ab, was du unbedingt brauchst. Eine Auto- oder Motorradversicherung zum Beispiel, falls du so ein Fahrzeug hast. Eventuell auch eine private Haftpflicht – wenn du unverheiratet bist, bist du aber bis zum Ende der ersten Ausbildung bei deinen Eltern mitversichert. Sinn macht eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit.

Bei allen weiteren Versicherungen solltest du prüfen, ob sie wirklich notwendig sind. Jede Verbraucherzentrale bietet Preis- und Leistungsvergleiche an. ver.di hält für ebenfalls spezielle Angebote für ihre Mitglieder bereit. 

 

Vertrauensleute Nach Begriff suchen
Die Vertrauensleute sind die Sprecherinnen bzw. Sprecher der in ver.di organisierten Beschäftigten eines Betriebs. Sie werden von den ver.di-Mitgliedern des entsprechenden Unternehmens gewählt.
Vertrauensleute bringen die Forderungen der verdi-Mitglieder aus den Betrieben in die Gewerkschaft ein. Dies geschieht regelmäßig beispielsweise in der Diskussion vor einer Tarifrunde, ehe die gewerkschaftlichen Forderungen endgültig beschlossen werden.
Umgekehrt informieren sie die ver.di-Mitglieder im Betrieb, was in der Gewerkschaft dazu diskutiert und beschlossen wurde. Sie arbeiten mit den in ver.di organisierten Mitgliedern von Personal- und Betriebsräten und JAVen zusammen. Dazu gehört auch, dass sie die Mitglieder für gewerkschaftliche Aktionen, zum Beispiel im Krankenhaus oder zur Unterstützung von Tarifverhandlungen, mobilisieren und sich bei Personal- oder Betriebsratswahlen sowie bei JAV-Wahlen für die Kandidaten und Kandidatinnen von ver.di einsetzen.
Vorbereitungsdienst Nach Begriff suchen
Deine Ausbildung als angehende Beamtin oder angehender Beamter hat einen eigenen Namen und nennt sich offiziell Vorbereitungsdienst. Der Vorbereitungsdienst dient der praktischen und theoretischen Ausbildung und wird mit einer Laufbahnprüfung abgeschlossen. Den praktischen Teil absolvierst du in einer Verwaltung oder Behörde. Der theoretische Teil wird durch den Unterricht in einer schulischen Einrichtung vermittelt.
Was genau du in den einzelnen Teilen lernst, wo du wie lange eingesetzt wirst und andere Fragen rund um deine Ausbildung regelt die für dich geltende Laufbahnverordnung.
Der Vorbereitungsdienst wird im „Beamtenverhältnis auf Widerruf“ geleistet und dauert: im einfachen Dienst sechs Monate, im mittleren Dienst zwei Jahre, im gehobenen
Dienst drei Jahre und im höheren Dienst mindestens zwei Jahre.

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