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Kurz erklärt und alphabetisch sortiert: Wichtige Begriffe rund um die Ausbildung. Mit Praxis-Tipps und Links zu weiteren Infos.
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U

Umlagefinanzierung Nach Begriff suchen

Vielleicht hast auch du in deiner Bewerbungszeit bemerkt, dass Ausbildungsplätze in Deutschland in vielen Bereichen Mangelware sind. In den vergangenen Jahren haben die Unternehmen mehr als 50.000 Ausbildungsplätze gestrichen.

Zwei Drittel aller Betriebe bildet keinen Nachwuchs aus – obwohl sie ja selbst qualifizierte Fachkräfte brauchen. Sie lassen andere die Arbeit für sie erledigen. Und das, obwohl zigtausende Jugendliche einen Ausbildungsplatz suchen.

Wir sagen deshalb: Wer nicht ausbildet, muss zahlen! Unternehmen, die ausbilden wollen, müssen dabei unterstützt werden. Wer auf eigene Ausbildung von Fachkräften verzichtet, muss sich im Rahmen einer Umlagefinanzierung beteiligen.

Urlaub Nach Begriff suchen

Wie viel Urlaub du hast, kannst du in deinem Ausbildungsvertrag nachlesen. Gesetzlich geregelt sind die Mindeststandards:

  • Unter 16 sind es 30 Urlaubstage.
  • Unter 17 Jahren sind es 27 Urlaubstage.
  • Wenn du unter 18 Jahre bist, stehen dir mindestens 25 Urlaubstage zu.
  • Wenn du älter als 18 bist, hast du Anspruch auf 24 Urlaubstage. Das sind vier Wochen, denn Urlaubstage sind im Gesetz Werktage, also Montag bis Samstag.

Unter diesen Minimal-Urlaubsmengen geht nichts – darüber aber sehr wohl: In vielen Tarifverträgen und anderen Vereinbarungen stehen bessere Zahlen.

Hinweise für Pflegeberufe und Hebammen

Wenn du in einem Krankenhaus im öffentlichen Dienst arbeitest, hast du, 

  • wenn du über 18 Jahre bist, Anspruch auf 26 freie Arbeitstage.
  • wenn du 30 Jahre oder älter bist, stehen dir 29 Tage zu.
  • 30 freie Arbeitstage gibt es für alle Beschäftigten ab 40 Jahren.

Durch Wechselschichten und Nachtarbeitsstunden kann sich dein Urlaubsanspruch noch erhöhen. Frag am besten auch hier bei deiner JAV, deinem Betriebs- oder Personalrat bzw. der Mitarbeitervertretung oder bei ver.di nach.

 

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