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- Ärztliche Erstuntersuchung Nach Begriff suchen
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Wenn du jünger als 18 bist, musst du dich vor dem Beginn deiner Ausbildung ärztlich untersuchen lassen. Die Bescheinigung darüber musst du deiner Firma vorlegen.
Wenn das erste Ausbildungsjahr um ist, gehst du noch mal zum Check. Dabei wird untersucht, ob deine Ausbildung oder irgendwelche Arbeiten, die du dort verrichtest, deiner Gesundheit schaden.
Deine zweite Untersuchung muss frühestens nach neun und spätestens nach zwölf Monaten stattfinden.
Dem Arbeitgeber werden keine Krankheitsbezeichnungen mitgeteilt (Datenschutz). Die Untersuchung ist für dich kostenlos.
Hinweise für Beamtenanwärter/-innen
Auf Verlangen des Dienstherrn müssen alle Anwärterinnen und Anwärter vor ihrer Einstellung ihre gesundheitliche Eignung durch das Zeugnis eines Amtsarztes bzw. einer Amtsärztin nachweisen.