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Kurz erklärt und alphabetisch sortiert: Wichtige Begriffe rund um die Ausbildung. Mit Praxis-Tipps und Links zu weiteren Infos.
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G

Gefährliche Arbeiten Nach Begriff suchen

Dein Arbeitgeber pder Dienstherr hat allen Beschäftigten gegenüber eine allgemeine Fürsorgepflicht – und Jugendliche sind besonders geschützt. Denn unter 18-jährige dürfen laut Jugendarbeitsschutzgesetz keine gefährlichen Arbeiten machen – jedenfalls nicht unbeaufsichtigt.

Gefährlich heißt: alles, bei dem ein erhöhtes Unfallrisiko besteht. Und alles, was die Gesundheit gefährden könnte. Das ist z. B. große Hitze, Kälte und Nässe. Oder Strahlen, Lärm und Chemikalien.

Eine Ausnahme gibt es allerdings: wenn der Umgang mit Gefahrensituationen oder gefährlichen Materialien zu deiner Ausbildung gehört. Dann musst du diese Arbeiten verrichten – aber nur unter Aufsicht von jemandem, der oder die nachweislich Erfahrung im Umgang mit diesen Gefahrenquellen hat.

Gehaltsfortzahlungen im Krankheitsfall Nach Begriff suchen
Beamtinnen und Beamte haben einen Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall ohne zeitliche Begrenzung.
Dieses Recht resultiert aus dem besonderen Charakter des Beamtenverhältnisses, das die Pflicht des Dienstherrn zur Unterhaltssicherung der Beamtinnen und Beamten einschließt.
Gehorsamspflicht Nach Begriff suchen

Siehe Pflichten für Beamtenanwärter/-innen

Geld Nach Begriff suchen

… dazu gibt es hier im Stichwortverzeichnis auch die Kurzfassung zur Ausbildungsvergütung, Berufsausbildungsbeihilfe (kurz BAB) und zur Gebühreneinzugszentrale (kurz GEZ)

Gesellenprüfung Nach Begriff suchen

Viele anerkannte Ausbildungsberufe werden nach Handwerksordnung (kurz HwO) mit einer Gesellenprüfung zum Ausbildungsende besiegelt.

Die Gesellenprüfung belegt die berufliche Handlungsfähigkeit des Prüflings (Planen, Durchführen, Kontrollieren) und besteht aus einem theoretischen, schriftlichen und einem praktischen Teil.

Die schriftliche Prüfung testet Fachwissen und Kenntnisse der Wirtschafts- und Sozialkunde, in der praktischen Prüfung wird das Gesellenstück bzw. eine Arbeitsprobe angefertigt.

Gesundheitshelfer/-in Nach Begriff suchen

Siehe Krankenpflegehelfer/-in

Gewalt Nach Begriff suchen

Körperliche Züchtigung ist verboten und als Körperverletzung strafbar. Ganz egal, ob es sich um einen „Klaps“ handelt oder um Schlimmeres.

Und wenn es doch passiert? Sofort den Betriebsrat bzw. Personalrat und die JAV informieren. Und ggf. Hilfe bei der ver.di Jugend suchen. 

Gewerkschaften Nach Begriff suchen
Gewerkschaften sind Organisationen, in denen sich Arbeitnehmer/-innen zusammengeschlossen haben, um ihre wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen gegenüber ihren Arbeitgebern zu vertreten. Ein wesentliches Ziel ist die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die Sicherung von angemessenen Einkommen.
Hierzu schließen die Gewerkschaften Tarifverträge ab, die oftmals durch langwierige Verhandlungen mit Arbeitgeberverbänden und durch Streiks erkämpft werden müssen.
Gewerkschaftliche Jugendgremien Nach Begriff suchen

Die Situation von Auszubildenden und jungen Erwachsenen ist anders als die der übrigen Beschäftigten. Sie haben eigene Bedürfnisse, Interessen, Wünsche und Ideen.

Deshalb haben sie auch in ver.di eigene Plattformen: Die Jugendgremien gibt es vor Ort, im Betrieb oder in der Dienststelle, aber auch als bundesweit zusammenarbeitende Jugendgruppen. Diese sollen in ver.di die Meinungen und Forderungen der Jugendlichen und Auszubildenden vertreten. Gewählt werden sie auf Jugendkonferenzen und Mitgliedersammlungen.

Mit Tausenden von Mitgliedern, einem flächendeckenden Netzwerk und dem Erfahrungsschatz der größten Gewerkschaft der Welt ist die ver.di Jugend einer der stärksten jungen Interessenverbände.

Gewerkschaftliche Tradition im Gesundheitswesen Nach Begriff suchen
Als Agnes Karll 1903 den ersten Berufsverband für Krankenpflegerinnen in Deutschland gründete, gab es bereits gewerkschaftlich organisierte Pflegekräfte.
Schon im Jahr 1900 wurde das erste Mal eine eigene „Sektion Gesundheitswesen“ in einer Gewerkschaft gebildet. Seit 1901 gab der Verband des Massage-, Bade- und Krankenpflegepersonals eine eigene Zeitung, die „Sanitätswarte“ heraus.
Waren es zunächst vorwiegend „Wärterinnen“ und „Irrenpfleger“, schlossen sich zunehmend auch Krankenschwestern der Gewerkschaft an. Diese gründeten 1928 die „Schwesternschaft der Reichssektion Gesundheitswesen“ innerhalb der Gewerkschaft der Gemeinde- und Staatsarbeiter.
Sie formulierten den auch heute noch geltenden, umfassenden Interessenvertretungsanspruch in ihrer Satzung: „Die ‘Schwesternschaft der Reichssektion Gesundheitswesen’ hat den Zweck, die Berufsinteressen der ihr angehörenden Schwestern in jeder Beziehung wahrzunehmen, ihre berufliche Ausbildung und Fortbildung zu fördern und zu erweitern, ihre soziale und wirtschaftliche Lage
zu heben und ihnen durch den eigenen gemeinnützigen Stellennachweis geeignete Stellen zu vermitteln.“
Die gewerkschaftlich organisierten Schwestern, seit 1949 im „Bund freier Schwestern“ in der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) zusammengeschlossen, wuchsen schnell zur größten freien Organisation heran. Im Jahr 1962 zählte der Bund bereits über 10.000 Mitglieder, während der nächst größere Berufsverband der „Agnes Karll-Verband“ (heute: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe ‘DBfK’) 1961 weniger als 9.000 Mitglieder hatte.
Seither hatten Pflegekräfte ihren festen Platz in der Gewerkschaft ÖTV, wo sie zunächst in den Abteilungen „Bund freier Krankenschwestern und Krankenpfleger“, „Krankenpflege- und Pflegedienst“, seit 1984 in den Abteilungen „Krankenhäuser“, „Einrichtungen der Psychiatrie und Rehabilitation“ und „Allgemeine Gesundheitsversorgung“ und schließlich im Bereich „Gesundheitswesen,
Kirchen, Soziale Dienste, Soziale Sicherung“ auch ihre beruflichen und fachlichen Interessen vertreten konnten.
Die Deutsche Angestelltengewerkschaft (DAG) wurde 1949 als „Berufsgewerkschaft für Angestellte“ gegründet, die auch die Angestellten im Gesundheitsdienst organisierte.
Seit dem Übergang von der ÖTV und DAG in die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di werden die besonderen beruflichen und fachlichen Interessen der Gesundheitsberufe im Fachbereich „Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen“ vertreten.
Gewerkschaftsmitgliedschaft für Beamtenanwärter/-innen Nach Begriff suchen
Beamtinnen und Beamte haben nach dem Grundgesetz (Artikel 9, Absatz 3) das gleiche Recht, sich einer Gewerkschaft anzuschließen wie andere Beschäftigte auch. 
Allerdings ist ihnen das Streikrecht momentan verwehrt – aufgrund der herrschenden Auffassung von Verfassungsjuristen und der Rechtsprechung. 
ver.di will die Verfassungslage verändern – und volle Koalitionsrechte, einschließlich Streikrecht, für Beamtinnen und Beamte durchsetzen. 
Auch wenn es keine Tarifverträge für Beamtinnen und Beamte gibt – die Gewerkschaft ver.di ist maßgeblich an der Mitgestaltung allgemeiner beamtenrechtlicher Regelungen beteiligt und versucht hierbei, die Belange ihrer Mitglieder in diese Regelungen einzubringen.
GEZ Nach Begriff suchen

Während deiner Ausbildung hast du die Möglichkeit, ermäßigte Rundfunkgebühren zu zahlen oder dich komplett davon befreien zu lassen.

Das ist davon abhängig, ob du eine eigene Wohnung hast oder noch bei deinen Eltern wohnst und wie viel Ausbildungsvergütung oder Beamtenanwärter/-innenbezüge du erhältst.

In einer WG oder Lebensgemeinschaft muss nur eine Person alle Geräte des Haushaltes anmelden, die Gebühren kannst du dir dann mit den Mitbewohnern/-innen teilen. 

Weitere Infos zur Gebührenbefreiung und antragsberechtigten Personengruppen findest du direkt auf der Website der GEZ!

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