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Kurz erklärt und alphabetisch sortiert: Wichtige Begriffe rund um die Ausbildung. Mit Praxis-Tipps und Links zu weiteren Infos.
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M

Minusstunden Nach Begriff suchen

Minusstunden entstehen nur dann, wenn du ohne besonderen Grund (wie z.B. eine Erkrankung) während der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit dem Betrieb nicht zur Verfügung stehst bzw. die pro Woche oder Monat vereinbarte Mindest-Arbeitszeit unterschreitest.

Solange du dagegen dem Betrieb deine Arbeitskraft zur Verfügung stellst, läuft auch deine Arbeitszeit –  unabhängig davon, ob du tatsächlich arbeitest oder lediglich anwesend bist, um jederzeit den Arbeitsprozess aufnehmen zu können. Wenn du dann nach Hause geschickt wirst, z.B. weil es gerade nichts zu tun gibt, darfst du das als bezahlte Freistellung sehen!

Infos zum Ausgleich deines Arbeitszeitenkontos findest du entweder in deinem Arbeitsvertrag oder bei deiner Interessenvertretung.

Mitarbeitervertretung Nach Begriff suchen

Hinweise für Pflegeberufe und Hebammen

Mitarbeitervertretungen sind betriebliche Interessenvertretungen nach kirchlichem Arbeitsrecht. Sie sind den Betriebsräten ähnlich. 

In Deutschland unterliegen die Religionsgemeinschaften und ihre Einrichtungen weder dem Betriebsverfassungsgesetz noch den Personalvertretungsgesetzen, unabhängig von der Rechtsform der Einrichtungen.

Das heißt für dich, wenn du in einem konfessionellen Krankenhaus arbeitest, dass es bei dir eine Mitarbeitervertretung anstelle eines Betriebs- oder Personalsrats gibt.

Mitbestimmung Nach Begriff suchen
Dass der Chef oder die Chefin alles allein entscheiden kann – das war einmal. Schon seit Jahrzehnten gibt es nämlich die betriebliche Mitbestimmung.
Wer Arbeit leistet, muss auch mitreden dürfen, zum Beispiel bei der Art der Lohngestaltung, bei Kündigungen, der Ausstattung der Arbeitsplätze oder der Aufstellung von Urlaubsplänen.
Für diese Rechte haben die Gewerkschaften gesetzliche Regelungen erkämpft. 
Damit die Beschäftigten ihre Mitbestimmungsrechte wahrnehmen können, gibt es die Betriebsräte (bzw. in öffentlichen Einrichtungen Personalräte und bei kirchlichen Trägern Mitarbeitervertretungen) und die Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV).
Doch leider hat die Mitbestimmung Grenzen. Noch immer kommt nur ein Bruchteil der Entscheidungen in der Wirtschaft auf demokratischem Weg zustande. Noch immer können die Arbeitgeber in vielen Fragen willkürlich bestimmen – und das sogar bei Entscheidungen von weitreichender Tragweite, bei Investitionen, Entlassungen und so weiter.Die Beschäftigten tragen dann die Folgen dieser Entscheidungen, ohne ihre Interessen einbringen zu können.
Deshalb fordern die Gewerkschaften weitergehende Mitbestimmungsmöglichkeiten – zum Beispiel bei der Einführung und Anwendung neuer Techniken und bei der Sicherung vorhandener Arbeitsplätze sowie der Schaffung neuer Ausbildungs- und Arbeitsplätze.
Mittlerer Bildungsabschluss Nach Begriff suchen

Der mittlere Schulabschluss wird je nach Bundesland anders bezeichnet, nämlich als „Mittlere Reife“, „Realschulabschluss“, „Fachoberschulreife“ oder als „Qualifizierter Sekundarabschluss“.

In jedem Fall eröffnet er neue Perspektiven, denn er ist häufig Zugangsvoraussetzung an Berufsfachschulen und die Eintrittskarte für viele Ausbildungsberufe.

Mobbing Nach Begriff suchen
Mobbing, das ist systematische Schikane und Psychoterror am Arbeits- oder Ausbildungsplatz. Und das gibt es leider ziemlich oft.Schätzungen sagen, dass in Deutschland rund eine Million Menschen an ihrer Arbeitsstelle gemobbt werden. 
Kriegst du vielleicht auch ständig blöde Sprüche von deinem Ausbilder, deiner Ausbilderin oder anderen Auszubildenden zu hören? Erzählt jemand hinter deinem Rücken dauernd Lügengeschichten über dich? Musst du immer die miesen Jobs erledigen? Machen Kollegen oder Kolleginnen dir unerwünschte sexuelle Angebote?
Dann geh sofort zu deiner JAV, zum Betriebs- oder Personalrat bzw. zu deiner Mitarbeitervertretung. Untersuchungen haben nämlich gezeigt, dass Mobbing umso leichter gestoppt werden kann, je früher man etwas dagegen unternimmt.
Außerdem macht Mobbing krank. Viele Menschen, die gemobbt werden, bekommen Magen- und Darmbeschwerden, Herzschmerzen, Bluthochdruck oder gar chronische Krankheiten.
Mobilitätsanforderungen nach der Ausbildung Nach Begriff suchen
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes können im Rahmen des bestehenden Arbeits- bzw. Dienstverhältnisses versetzt, abgeordnet oder zugewiesen werden. Das gilt sowohl für Angestellte als auch insbesondere für Beamtinnen und Beamte.
Das heißt im Klartext, dass du keinen Anspruch auf Beschäftigung an deinem Wohnort nach deiner Ausbildung hast. Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte müssen bereit sein, bundesweit eingesetzt zu werden, Landesbeamtinnen und Landesbeamte im Bereich des Landes. 
Vorübergehend können Beschäftigte auch einer anderen öffentlichen Einrichtung zugewiesen werden, die nicht zu den deutschen Dienstherrn gehört – zum Beispiel zwischen- oder überstaatlichen Organisationen.
Mutterschutzgesetz Nach Begriff suchen
Durch dieses Gesetz sollen werdende und bereits „gewordene“ Mütter vor arbeitsbedingten Gesundheitsschädigungen geschützt werden. Weil das Gesetz außerdem die soziale Sicherheit stärken möchte, genießen Schwangere und Mütter (bis vier Monate nach der Entbindung) Kündigungsschutz – auch wenn sie in der Ausbildung oder in der Probezeit sind.
Bei Schwangerschaft während der Ausbildung sind bis zu insgesamt 14 Wochen Fehlzeit zulässig. 
Weitere Bestimmungen erfährst du über deinen Betriebs- oder Personalrat bzw. deine Mitarbeitervertretung und natürlich über die JAV.
Hinweise für Pflegeberufe und Hebammen
Für Schwangere und Mütter im Krankenhaus gilt außerdem, dass sie
  • keine Mehr- und Nachtarbeit (nach 20.00 Uhr) verrichten dürfen,
  • einmal in der Woche 24 Stunden ununterbrochen Arbeitsruhe einhalten müssen, wenn sie an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden sollen,
  • in den Bereichen, in denen sie oder ihr Kind besonderen Gefahren aus gesetzt sein könnten (z. B. durch Strahlen, Gase, Heben und Tragen, infektiöse Patienten und Patientinnen etc.), nicht mehr eingesetzt werden dürfen.
  • nach der Entbindung acht Wochen überhaupt nicht mehr beschäftigt werden dürfen.
Trotz der bestehenden Schutzvorschriften werden Schwangere im Krankenhaus weiterhin voll auf die Stellenpläne angerechnet und unterliegen – wie alle anderen auch – den gleichen strengen Schichtdienstzeiten (z. B. auch beim Frühdienstbeginn). Deshalb ist es wichtig, dass die bestehenden Schutzbestimmungen eingehalten werden (Siehe Arbeitsschutz). 

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