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Kurz erklärt und alphabetisch sortiert: Wichtige Begriffe rund um die Ausbildung. Mit Praxis-Tipps und Links zu weiteren Infos.
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B

BAT - Bundes-Angestelltentarifvertrag Nach Begriff suchen
Der BAT (Bundes-Angestelltentarifvertrag) wurde im Öffentlichen Dienst abgelöst durch den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) und den Tarifvertrag der Länder (TV-L).
Für Auszubildende gilt der TVAöD (Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst, Besonderer Teil Pflege) bzw. der TVA-L Pflege (Tarifvertrag für Auszubildende der Länder – Pflege).
Allerdings spielt der BAT immer noch dann eine Rolle, wenn es darum geht, in welche Gehaltsgruppe du nach deiner Ausbildung eingeordnet wirst. Außerdem dient er auch zur Orientierung, wenn es um einzelvertragliche Regelungen geht – und das manchmal auch schon während der Ausbildung.
Beendigung der Ausbildung Nach Begriff suchen

Als befristetes Vertragsverhältnis endet deine Ausbildung mit Ablauf der Ausbildungszeit. Dein Ausbildungsbetrieb braucht also keine Kündigung auszusprechen. Die meisten Ausbildungsverhältnisse enden allerdings schon vor Ablauf der Ausbildungszeit, mit Bestehen der Abschlussprüfung.

Bestanden hast du, wenn der Prüfungsausschuss deine Leistungen positiv bewertet und das Ergebnis bekannt gegeben hat. 

Hinweise für Beamtenanwärter/-innen

Deine Ausbildung endet mit dem Bestehen der Laufbahnprüfung oder dem endgültigen Nichtbestehen (beim zweiten Versuch). Maßgeblich ist das Datum der Bekanntgabe der Ergebnisse.
Beendigung des Beamtenverhältnisses Nach Begriff suchen
Ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit endet – außer durch Tod – nur in besonderen Fällen. Ein Beendigungsgrund ist zum Beispiel die strafgerichtliche Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe.
Geregelt wird dies durch das Bundesbeamtengesetz § 48 oder durch analoge Regelungen im Beamtenrechtsrahmen- bzw. Beamtenstatusgesetz. 
Das aktive Beamtenverhältnis endet in der Regel durch Eintritt in den Ruhestand.
Befristung Nach Begriff suchen

Siehe Arbeitsvertrag

Beförderung Nach Begriff suchen
Hinweise für Beamtenanwärter/-innen
Maßgeblich für Beförderungen ist das Leistungsprinzip: Beförderungen erfolgen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Meistens ist ein Wechsel des Dienstpostens erforderlich.
Vor der Beförderung erfolgt eine Erprobung auf dem höher bewerteten Dienstposten. Da Beamte und Beamtinnen auf Planstellen geführt werden, gilt:
Ohne höher bewertete, verfügbare Planstelle ist keine Beförderung möglich.
Bereitschaftsdienst Nach Begriff suchen
Unter Bereitschaftsdienst versteht man die Verpflichtung von Beschäftigten, sich innerhalb oder außerhalb einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufzuhalten, um im erforderlichen Fall möglichst schnell die Arbeit aufnehmen zu können.
Allerdings darf Bereitschaftsdienst nur dann angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, dass zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß aber die Zeit ohne Arbeitsleistung überwiegt.
Nach der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist Bereitschaftszeit gleich Arbeitszeit. Hierfür wurden außerdem besondere Vergütungen vereinbart, zu deren Zahlung der Arbeitgeber verpflichtet ist. 
Unter Rufbereitschaft versteht man die Verpflichtung von Beschäftigten, sich an einem Ort aufzuhalten, der dem Arbeitgeber bekannt ist, um auf dessen Abruf die Arbeit aufzunehmen.
Der Arbeitgeber darf Rufbereitschaft nur anordnen, wenn erfahrungsgemäß lediglich in Ausnahmefällen Arbeit anfällt. Hiervon betroffene Personen müssen während der Rufbereitschaft zumindest telefonisch erreichbar sein. 
Zeiten für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft werden besonders vergütet, kommen aber für Auszubildende ohnehin nur in Ausnahmefällen in Frage.
Berichtsheft Nach Begriff suchen

Über die Inhalte deiner Ausbildung und den Unterricht in der Berufsschule musst du einen genauen Ausbildungsnachweis führen. Das darfst du während der Ausbildungszeit machen.

Alle Ausbildungsnachweise musst du bei der Abschlussprüfung vorlegen. Anderenfalls erfolgt keine Zulassung zur Prüfung.

Dein Ausbildungsnachweis ist bei Streitfällen, zum Beispiel wenn du die Abschlussprüfung nicht bestanden hast, der einzige Nachweis über deine tatsächlich absolvierten Ausbildungsabschnitte.

Deshalb ist es wichtig, dass du alles genau dokumentierst. Dazu gehört auch, wie viele Unterrichtsstunden in der Ausbildung ausgefallen sind, welche Inhalte vermittelt worden sind und was genau du in der Ausbildung gemacht hast. 

Berufsausbildungsbeihilfe Nach Begriff suchen

Du erhältst Berufsausbildungsbeihilfe (kurz BAB), wenn du während der Ausbildung nicht bei deinen Eltern wohnen kannst, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Bist du über 18 Jahre alt oder verheiratet oder hast mindestens ein Kind, kannst du auch BAB erhalten, wenn du in erreichbarer Nähe zum Elternhaus lebst.

Gezahlt wird für die Dauer der Ausbildung. Wichtig ist dabei, dass der Antrag rechtzeitig – am besten vor Beginn der Ausbildung – bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit gestellt wird. Wird die BAB nach Beginn der Ausbildung beantragt, wird sie rückwirkend längstens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Leistung beantragt worden ist.

Antragsformulare erhältst du bei allen Arbeitsagenturen, weitere Infos außerdem unter Berufsausbildungsbeihilfe.

Berufsbild Nach Begriff suchen
Hinweise für Pflegeberufe und Hebammen
Unter einem Berufsbild versteht man die Beschreibung der Elemente eines Berufes wie Vorbildung, Ausbildung, Tätigkeiten, Verdienstmöglichkeiten etc. Im Ausbildungsberufsbild sind Kompetenzen beschrieben, die durch die Ausbildung erworben oder weiterentwickelt werden sollen. Das Berufsbild ist Bestandteil jeder Ausbildungsordnung.
Für die Pflegeberufe und Hebammen ergibt es sich aus den Ausbildungszielen, die in den Berufsgesetzen formuliert sind. Die konkreten Aufgaben der Pflege Berufsbildungsgesetz sind jedoch nirgendwo hinreichend festgelegt. Sie haben sich vielmehr im Lauf der Zeit herausgebildet und leiten sich in der Realität aus dem Weisungsrecht der Ärzteschaft und aus der Arbeitsorganisation der Krankenhäuser und Pflegedienste ab.
Dabei werden oft ärztliche Tätigkeiten delegiert, ohne dass diese auch im Berufsbild berücksichtigt werden und daher eigentlich gar nicht eigenverantwortlich aus geführt werden können.
Hebammen dürfen hingegen Geburtshilfe selbstständig leisten. Für Ärztinnen und Ärzte gilt sogar eine Hinzuziehungspflicht – außer in Notfällen muss bei Geburten eine Hebamme hinzugezogen werden.
Berufsbildungsgesetz Nach Begriff suchen

Das Berufsbildungsgesetz (kurz BBiG, PDF-Download) ist die gesetzliche Grundlage für die betriebliche Ausbildung, die Berufsvorbereitungsmaßnahmen, Fortbildungsmaßnahmen und die berufliche Umschulung. Vom Ausbildungsvertrag bis zur Abschlussprüfung – im BBiG sind alle Rechte und Pflichten des Ausbildenden und der Auszubildenden geregelt. 

Hinweise für Pflegeberufe und Hebammen

Für Pflegeberufe und Hebammen gilt das BBiG leider nicht. Statt dessen wurden für diese Berufe gesonderte Gesetze erlassen, die allerdings nur teilweise das BBiG ersetzen können. 

Dies bedeutet zum Beispiel, dass in den Pflegeberufen und für angehende Hebammen

  • eine längere Probezeit von sechs Monaten gilt (das BBiG sieht maximal vier Monate vor),
  • häufig keine Ausbildungsrahmenpläne vorgelegt werden, 
  • die Ausbildung der Lehrkräfte für Pflege noch nicht den allgemein gültigen Standards für Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen entspricht,
  • Prüfungen nicht zweimal wiederholt werden können, 
  • die Ausbildung nicht verkürzt und nicht unabhängig vom Bestehen der Prüfung verlängert werden kann, 
  • eine Fehlzeitenregelung existiert.
Nähere Informationen dazu bekommst du von deiner JAV, dem Betriebs- oder Personalrat bzw. deiner Mitarbeitervertretung.
Berufsschule Nach Begriff suchen

Die Berufsschule ist eine der beiden Säulen der dualen Ausbildung. Sie soll sowohl die Allgemeinbildung als auch die jeweilige fachliche Bildung fördern.

Die Berufsschule hat ein bis zwei Berufsschultage mit wöchentlich acht bis zwölf Unterrichtsstunden, abhängig vom Beruf und jeweiligem Ausbildungsjahr. Teilweise wird die Unterrichtszeit auch zu mehrwöchigen Unterrichtsblöcken zusammengefasst.

Als Auszubildende/r hast du ein Recht darauf, auch in der Berufsschule ausgebildet zu werden. Dein Ausbildungsbetrieb muss dich für den Besuch der Berufsschule von der Ausbildung im Betrieb freistellen.

Deine Unterrichtszeit wird dabei auf deine Arbeitszeit angerechnet wie folgt:

  • Ein Berufsschultag (fünf Unterrichtsstunden, jeweils 45 Minuten) 
    entspricht einem Arbeitstag von acht Stunden, falls die Unterrichtszeit in die betriebliche Arbeitszeit fällt.
  • Die Wegstrecke zwischen Berufsschule und deinem Betrieb zählt ebenfalls als Arbeitszeit, falls du vor und nach dem Unterricht arbeitest.
  • Nach dem Unterricht musst du nur dann weiter zum Betrieb, wenn dir ab Ankunft noch mindestens 30 Minuten Ausbildungszeit verbleiben.

Für Auszubildende unter 18 gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz: Wenn der Unterricht früher als neun Uhr morgens beginnt, musst du vor der Berufsschule nicht zur Arbeit.

Nach einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden brauchst du nicht mehr zu arbeiten. Das gilt aber nur einmal pro Woche – musst du also noch an einem zweiten Tag zur Berufsschule, darf dein Arbeitgeber fordern, dass du danach in den Betrieb kommst.

Bei Blockunterricht und mindestens 25 Stunden pro Woche musst du ebenfalls nicht in den Betrieb.

Genauere Informationen kannst du bei der ver.di Jugend erfragen. 

Hinweise zur Berufsfachschule

In einigen Bundesländern kannst du zweijährige Berufsfachschulen besuchen. Neben der Qualifizierung für einen Beruf bringen sie dich nach einem Jahr zum Hauptschulabschluss.

Mit guten Noten kannst du nach dem zweiten Jahr den Mittleren Bildungsabschluss erwerben.

Alle Zugangsvoraussetzungen erfährst du bei der jeweiligen Schule deiner Wahl. 

Beteiligung der Gewerkschaften bei beamtenrechtlichen Vorschriften Nach Begriff suchen
Für Beamtinnen und Beamte gelten keine Tarifverträge. Dennoch haben auch hier Gewerkschaften ein Mitspracherecht, wenn es um die Arbeitsbedingungen, Bezüge oder Urlaub geht. So haben sie ein Beteiligungsrecht bei der Vorbereitung allgemeiner Regelungen des Beamtenverhältnisses – gemäß § 94 Bundesbeamtengesetz und analoger Regelungen in den Ländervorschriften.
Die Gewerkschaften werden im Gesetzgebungsverfahren angehört und können Stellungnahmen zu den Anliegen der Beamtinnen und Beamten erarbeiten. 
ver.di fordert aber ein umfassendes Gestaltungsrecht und den Abschluss von öffentlich-rechtlichen Verträgen zur Festlegung der Arbeitsbedingungen von Beamtinnen und Beamten.
Betriebsrat Nach Begriff suchen

Bei Fragen und Problemen rund um die Arbeit ist der Betriebsrat die richtige Anlaufstelle für dich und alle anderen Beschäftigten. Er ist aber auch eure Interessenvertretung gegenüber dem Arbeitgeber.

Der Betriebsrat handelt Betriebsvereinbarungen aus und achtet darauf, dass sie auch eingehalten werden – genauso wie die Rechte der Beschäftigten, die in Gesetzen und Tarifverträgen festgelegt sind.

Gewählt wird der Betriebsrat von allen volljährigen Beschäftigten, auch von den Auszubildenden. Voraussetzung ist, dass der Betrieb mehr als fünf Beschäftigte hat. 

Hinweise für Studierende

Zusätzlich zum Betriebs- oder Personalrat gibt es in großen Unternehmen auch eine spezielle Jugend- und Auszubildendenvertretung (kurz JAV) für "zur Berufsausbildung Beschäftigte" bis zum 25. Lebensjahr – dazu gehören auch Praktikanten/-innen oder dual Studierende.

Betriebsvereinbarung Nach Begriff suchen

Ob du nach der Berufsschule wieder in den Betrieb musst, wie viel Weihnachtsgeld die Kollegenschaft bekommt, welche Maßnahmen Betriebe ergreifen müssen, um die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schützen – viele solcher Fragen sind im Tarifvertrag und in Gesetzen geregelt.

Zusätzlich kann es aber noch Vereinbarungen für bessere Arbeitsbedingungen im Betrieb geben, die der Betriebsrat mit der Unternehmensleitung ausgehandelt hat: die so genannten Betriebsvereinbarungen. In ihnen geht es zum Beispiel um Arbeits- und Gleitzeit, Weiterbildung, Umweltschutz, Chancengleichheit oder den Abbau von Diskriminierung.

Welche Betriebsvereinbarungen für dich gelten, erfährst du bei der JAV oder beim Betriebsrat

Betriebsversammlung Nach Begriff suchen

Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Beschäftigten – und die sollen auch erfahren, was der Betriebsrat macht. Und mit ihm diskutieren können. Deshalb ist gesetzlich vorgesehen, dass der Betriebsrat einmal im Quartal eine Betriebsversammlung durchführt.

Betriebsversammlungen gehören zur Arbeitszeit und werden auch innerhalb der Arbeitszeit durchgeführt. An diesen Versammlungen können alle Beschäftigten des Betriebes teilnehmen – auch die Auszubildenden.

In der Betriebsversammlung berichtet der Betriebsrat über seine Tätigkeit. Es können dort alle Fragen besprochen werden, die die Beschäftigten des Betriebes betreffen. 

Beurteilungsbogen Nach Begriff suchen

Viele Betriebe oder Arbeitgeber bewerten am Ende eines Lernabschnitts die Leistungen ihrer Auszubildenden in einem Beurteilungsbogen. Oft findet sich in diesen Bögen nicht nur die sachliche Bewertung deines Ausbildungsstands, sondern auch ein subjektives Urteil der Ausbilder/-innen wider. Das ist nicht in Ordnung. 

Solltest du eine unfaire Beurteilung bekommen haben, kannst du bei deinem/r Ausbilder/-in oder in der Personalabteilung Widerspruch dagegen einlegen. Wende dich aber vorher an deine JAV, deinen Betriebsrat oder Personalrat

Hinweise für Beamtenanwärter/-innen
Subjektive Beurteilungen deines Dienstherrn/-in sind nicht in Ordnung. Besonders dann nicht, wenn wie bei Beamtenanwärtern/-innen, die Beurteilungen zum Teil mit in die Note deiner Laufbahnprüfung eingehen. Das ist unterschiedlich auf Länder- und Bundesebene geregelt und hängt auch davon ab, ob du eine Ausbildung im mittleren oder gehobenen Dienst machst. 
Solltest du eine unfaire Beurteilung bekommen haben, kannst auch du bei deiner Ausbilderin bzw. deinem Ausbilder und bei der Personalabteilung Widerspruch dagegen einlegen. Wende dich aber vorher an deine JAV oder deinen Personalrat.
Bildungsurlaub Nach Begriff suchen

Bildungsurlaub, das sind bis zu zwei Wochen bezahlte Freistellung von der Arbeit, in denen Beschäftigte oder Beamte/-innen sich beruflich oder politisch weiterbilden. Zum Beispiel mit Sprachunterricht oder PC-Kursen. In einigen Bundesländern hast auch du als Auszubildende/-r Anspruch darauf.

Auch die ver.di Jugend bietet zahlreiche Seminare für Auszubildende an, für die der Bildungsurlaub in Anspruch genommen werden kann. Welche Seminare genau angeboten werden, erfährst du unter Weiterbildung bei ver.di.

Blutentnahmen Nach Begriff suchen

Siehe Injektionen

Bundesfreiwilligendienst Nach Begriff suchen

Seit März 2011 sind Wehr- und Zivildienst bis auf Weiteres ausgesetzt. Das bedeutet: Gegen deinen Willen wirst du nicht mehr zu einem solchen Dienst herangezogen.

Du hast aber nach wie vor die Möglichkeit, nach deiner Ausbildung ein Freiwilligenjahr zu leisten.

Wenn du zum Beispiel noch nicht genau weißt, wie es beruflich für dich weitergehen soll, kannst du im Bundesfreiwilligendienst (kurz BFD) Verantwortung für andere Menschen und für die Umwelt übernehmen, deine sozialen und ökologischen Kompetenzen weiterentwickeln und neue persönliche Erfahrungen sammeln.

Das Freiwilligenjahr wird in unterschiedlichen Bereichen angeboten.

Weiterführende Infos, Freiwilligendienste und Anbieter findest du auf unserem Infoportal rund um die Ausbildung!

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