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Kurz erklärt und alphabetisch sortiert: Wichtige Begriffe rund um die Ausbildung. Mit Praxis-Tipps und Links zu weiteren Infos.
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F

Fachhochschulstudium im gehobenen Dienst Nach Begriff suchen
Der Vorbereitungsdienst für Laufbahnen des gehobenen nichttechnischen Dienstes findet an (verwaltungsinternen) Fachhochschulen statt.
Die Ausbildung ist in zwei Teile geteilt: die Fachstudien an der Fachhochschule und die berufspraktischen Studienzeiten in Ausbildungsbehörden von jeweils 18 Monaten.
In der Bundesverwaltung ist hierfür die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung eingerichtet, die über folgende Fachbereiche verfügt:
  • Allgemeine innere Verwaltung
  • Arbeitsverwaltung
  • Auswärtige Angelegenheiten
  • Bundespolizei
  • Bundeswehrverwaltung
  • Finanzen
  • Öffentliche Sicherheit
  • Sozialversicherung
  • Wetterdienst
In den Verwaltungsfachhochschulen der Länder werden Landes- und Kommunalbeamte bzw. -beamtinnen in der Regel in den Fachrichtungen „allgemeine innere Verwaltung“, „Polizei“, „Steuerverwaltung“ und „Rechtspflege“ ausgebildet.
Fachkräftemangel Nach Begriff suchen

Laut Prognosen der Bundesagentur für Arbeit wird bis zum Jahr 2025 die Zahl aller Personen im erwerbsfähigen Alter in Deutschland um 6,5 Millionen Menschen sinken.

Der Fachkräftebedarf wird zunehmen, während die Beschäftigungsmöglichkeiten für Ungelernte deutlich zurückgehen.

Schon jetzt werden in Deutschland Ingenieure/-innen, medizinisches Personal und IT-Spezialisten/-innen dringend gesucht.

Mit einer hochwertigen Ausbildung eröffnen sich dir in jedem Fall viele berufliche Möglichkeiten.

Fahrtkosten Nach Begriff suchen
Hinweise für Pflegeberufe und Hebammen
In tarifgebundenen Einrichtungen gilt in der Regel, dass der Arbeitgeber die Kosten für alle Fahrten erstattet, die während der Ausbildung zur Teilnahme an externem Unterricht, an Vorträgen, an Arbeitsgemeinschaften oder an Übungen für deine Ausbildung notwendig sind.
Manche Ausbildungsstätten haben nicht alle erforderlichen medizinischen Fachgebiete, die für die Durchführung der praktischen Ausbildung vorgeschrieben sind, unter ihrem Dach. 
In diesem Fall müssen Auszubildende zur praktischen Ausbildung in ein anderes Krankenhaus abgeordnet werden.
Sollte das bei dir der Fall sein und sollten dir dadurch Mehraufwendungen entstehen, weil du vielleicht einen weiteren Anfahrtsweg hast oder sogar für die Zeit dort wohnen musst, frage am besten direkt bei deiner JAV, beim Personal- oder Betriebsrat bzw. bei deiner Mitarbeitervertretung nach, ob du diese Kosten vom Arbeitgeber erstattet bekommst.
Auch kann es vorkommen, dass du während deiner Ausbildung eine Dienstreise machen musst. Eine Dienstreise liegt vor, wenn die Ausbildungsmaßnahme außerhalb des Ausbildungsortes durchgeführt wird. In diesem Fall hast du ebenfalls einen Anspruch auf Reisekostenerstattung. Ebenso müssen dir Fahrtkosten zu Ausbildungsmaßnahmen für die Vorbereitung auf deine Abschlussprüfung erstattet werden.
Fahrzeiten Nach Begriff suchen

Die Fahrzeiten, die du täglich zum Ausbildungsbetrieb und nach Hause brauchst, sind leider deine Privatsache. Der Arbeitgeber muss sie also nicht auf deine Ausbildungszeit anrechnen oder vergüten. Es sei denn, Tarifverträge oder betriebliche Regelungen beinhalten andere Vereinbarungen für Auszubildende.

Etwas anderes gilt aber, wenn du auf dem Weg von der Berufsschule zum Ausbildungsbetrieb oder in die umgekehrte Richtung unterwegs bist. Diese Fahrzeiten müssen dir zeitlich angerechnet werden. 

Familienheimfahrten Nach Begriff suchen
Anstatt zu pendeln, wohnst du in der Nähe deiner Ausbildungsstätte? Wenn die Einzelfallprüfung ergeben hat, dass eine tägliche Heimfahrt unzumutbar ist, muss dein Dienstherr dir einmal im Monat eine Familienheimfahrt bezahlen. 
Weitere individuelle Regelungen findest du im Bundesreisekostengesetz und den entsprechenden Vorschriften in Ländern und Gemeinden. 
Wende dich mit deinen Fragen an die JAV oder den Personalrat – zum Beispiel wenn du wissen möchtest, welcher Anteil deiner Fahrtkosten erstattet wird.
Fehlzeiten Nach Begriff suchen
Im Unterschied zu den meisten anderen Berufen kann in den Gesundheitsberufen das Überschreiten einer bestimmten Zahl an Fehltagen, zum Beispiel wegen Krankheit, die Zulassung zur staatlichen Prüfung verhindern. Das ist unabhängig von den Leistungen, die während der Ausbildung erbracht worden sind.
Nach dem Altenpflege- und dem Krankenpflegegesetz dürfen nicht mehr als jeweils zehn Prozent des theoretischen Unterrichts und der praktischen Ausbildung versäumt werden.
Das Hebammengesetz sieht eine zulässige Fehlzeit von zwölf Wochen während der gesamten Ausbildung vor. Nicht angerechnet auf die Fehltage werden dein Urlaub, Bildungsurlaub und Freistellungen für Aktivitäten in der JAV. Bei Schwangerschaft ist eine Fehlzeit bis zu 14 Wochen erlaubt.
In Ausnahmefällen kann allerdings auch nach Überschreiten der Fehlzeitengrenze die Zulassung zur Prüfung erlaubt werden. Dies entscheidet die bzw. der Vorsitzende der Prüfungskommission auf Antrag der bzw. des betreffenden Auszubildenden. Vorausgesetzt, das Bestehen der Prüfung ist zu erwarten.
Feiertage Nach Begriff suchen

An gesetzlichen Feiertagen musst du in den meisten Berufen nicht arbeiten, bekommst aber dennoch deinen Lohn bezahlt – sofern du üblicherweise an diesem Wochentag arbeitest, auf den der Feiertag fällt.

Bei einer Vollzeittätigkeit mit Wechselschicht bekommst du entsprechend den Feiertag nicht bezahlt, wenn du dann gerade keine Schicht hast.

Falls du in Teilzeit im Wechselschichtbetrieb angestellt bist, bekommst du auch die Feiertage anteilig bezahlt.

Wird in der fraglichen Woche (z.B. wegen starrer Schichtlänge) mehr gearbeitet, muss daher entsprechend mehr Lohn fließen oder ein Freizeitausgleich in den kommenden Wochen genehmigt werden.

In der Krankenpflege, Gastronomie und einigen weiteren Branchen wird die ganze Woche arbeitet und damit auch an Feiertagen. Hier hast du gesetzlichen Anspruch auf Freizeitausgleich: Innerhalb von zwei Wochen musst du dadurch an einem normalen Werktag nicht arbeiten und wirst trotzdem bezahlt – ggf. auch mit Feiertagszuschlag. Durch den Ausgleichstag arbeitest du also effektiv einen Tag weniger bei voller Bezahlung.

Achtung: Das gilt leider nicht, falls du maximal fünf Tage pro Woche in einem solchen Betrieb arbeitest – dann entfällt leider dein Anspruch auf einen zusätzlichen Ausgleichstag für die Feiertagsarbeit. Bist du allerdings in Teilzeit und bei freier Zeiteinteilung angestellt, bekommst du wiederum auch die Feiertage anteilig bezahlt.

Weiterführende Infos und einige Berechnungsbeispiele findest du auf den Webseiten der DGB Jugend. 

Frauenbeauftragte Nach Begriff suchen
Benachteiligung aufgrund des Geschlechts? Sexuelle BelästigungMobbing von Schwangeren, Männerdominanz in den höheren Positionen? 
Leider immer noch aktuelle Themen.
Deshalb gibt es im öffentlichen Dienst eine spezielle Interessenvertretung für Frauen – um die Gleichberechtigung der Geschlechter zu gewährleisten. 
Frauenbeauftragte werden von den weiblichen Beschäftigten gewählt und sind für die Beratung und Vertretung von Frauen gegenüber der Behördenleitung zuständig.
Freistellung Nach Begriff suchen

Manchmal ist etwas dringlicher als die Ausbildung – zum Beispiel ein Todesfall in der Familie oder eine Vorladung bei Behörden.

Zu bestimmten Anlässen muss dir deshalb eine bezahlte Freistellung von der Arbeit gewährt werden. Ebeneso dazu gehören z. B. Eheschließung, Entbindung der Ehefrau, Wohnungswechsel und Wahrnehmung öffentlicher Ehrenämter.

Wenn du Genaueres wissen willst, wende dich an deinen Betriebsrat oder Personalrat. In jedem Fall musst du für den Besuch der Berufsschule und für deine Prüfungen von der Ausbildung freigestellt werden.

Für den arbeitsintensiven Zeitraum von Prüfungen oder für die Dauer von Pflichtpraktika besteht leider kein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte oder unbezahlte Freistellung.  Nichtsdestotrotz solltest du versuchen, wenigstens eine unbezahlte Freistellung für diese Zeit auszuhandeln, falls dein Urlaub nicht ausreicht oder du ihn nicht dafür nehmen möchtest.

Als Mitglied der JAV oder des Betriebs- bzw. Personalrats kannst du dich im Rahmen dieser Tätigkeit für Fortbildungsmaßnahmen und Sitzungen freistellen lassen.

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