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Kurz erklärt und alphabetisch sortiert: Wichtige Begriffe rund um die Ausbildung. Mit Praxis-Tipps und Links zu weiteren Infos.
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D

Dauer der Ausbildung Nach Begriff suchen

Deine Ausbildungsdauer richtet sich nach dem angestrebten Beruf und muss im Ausbildungsvertrag vermerkt sein.

Wenn du vor der Ausbildung eine Berufsfachschule oder ein Berufsgrundbildungsjahr absolviert hast, kannst du unter gewissen Umständen deine Ausbildungszeit verkürzen. Bei überdurchschnittlichen Leistungen ist es ebenfalls möglich, die Ausbildungszeit zu verkürzen.

Ziehst du deine Prüfung vor, endet dein Ausbildungsverhältnis mit bestandener Abschlussprüfung. Rasselst du bei der Abschlussprüfung durch, kannst du die Ausbildungszeit auf Antrag bis zur Wiederholungsprüfung verlängern. 

Hinweise für Beamtenanwärter/-innen
Deine Ausbildungsdauer richtet sich nach der angestrebten Laufbahn. Deine Ausbildung wird im „Beamtenverhältnis auf Widerruf“ geleistet und dauert im einfachen Dienst sechs Monate, im mittleren Dienst zwei Jahre, im gehobenen Dienst drei Jahre und im höheren Dienst mindestens zwei Jahre.
Dienstherr Nach Begriff suchen
Aufgrund der staatlichen Gliederung der Bundesrepublik Deutschland sind jeweils Dienstherr: der Bund, die Länder und die Kommunen – so genannte Gebietskörperschaften. 
Daneben können Beamte und Beamtinnen auch bei einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, Anstalt oder Stiftung tätig sein, die der staatlichen Aufsicht unterstehen.
Dienstleistungspflicht Nach Begriff suchen

Siehe Pflichten für Beamtenanwärter/-innen

Dienstplan Nach Begriff suchen

In Betrieben, in denen im Schichtdienst gearbeitet wird, werden Dienstpläne erstellt, um für jede Schicht die erforderliche Schichtbesetzung sicherzustellen.

Nicht immer sind diese Dienstpläne gerecht eingeteilt, sondern oft werden bestimmte Kolleginnen und Kollegen bevorzugt oder benachteiligt eingesetzt. Hier einige Kriterien, die einen guten und motivierenden Dienstplan ausmachen:

  • Der Dienstplan muss sich an die Regelungen des Tarif- und Arbeitszeitrechts halten und sollte darüber hinaus möglichst viele Wünsche der Mitarbeiter sowie Mitarbeiterinnen und der Auszubildenden berücksichtigen.
  • Der Dienstplan sollte möglichst wenig gesundheitsschädigende Elemente beinhalten, also genügend freie Tage nach dem Nachtdienst, wenig Schichtwechsel, genügend freie Tage am Stück etc.
  • Der Dienstplan sollte Auszubildende so einplanen, dass der Lerneffekt am höchsten ist.
  • Der Dienstplan sollte früh genug erstellt sein, damit die Beschäftigten ihre Freizeit planen können. Bei Dienstplänen für Jugendliche (unter 18 Jahre) müssen die besonderen Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes beachtet und eingehalten werden. 

Darüber hinaus gibt es zahlreiche Dinge, auf die alle Beschäftigten – nicht nur die Auszubildenden – achten sollten:

  • Ein Dienstplan ist ein arbeitsrechtliches Dokument; entsprechend sollte er ordentlich geführt, unterschrieben und aufbewahrt werden.
  • Entsprechend der geleisteten Sonntagsarbeit (bei einer 5-Tage-Woche: Wochenenddienst) muss Freizeitausgleich geplant sein.
  • Geleistete Überstunden sind im laufenden Dienstplan einzutragen und gegebenenfalls auf den Folgedienstplan zu übertragen.
  • Auszubildende sollten nicht täglich anderen Vollkräften zugeteilt werden, sondern möglichst kontinuierlich mit ihrer Bezugsperson Dienst haben.
Dienstvereinbarungen Nach Begriff suchen

Was in der freien Wirtschaft die Betriebsvereinbarungen sind, das sind im öffentlichen Dienst die Dienstvereinbarungen. Ihre Regelungen sollen die Arbeitssituation der Beschäftigten verbessern.

Dabei kann es um die Ausgestaltung der täglichen Arbeitszeit, Weiterbildung, Ausbildungsfragen oder die Übernahme der Auszubildenden oder Beamtenanwärter/-innen gehen.

Dienstvereinbarungen werden zwischen dem Personalrat und der Amts- oder Dienststellenleitung ausgehandelt und dürfen weder tarifliche Regelungen noch Gesetze unterlaufen. Sie gelten nur für die Dienststelle oder Verwaltung, für die sie abgeschlossen wurden.

Wenn du wissen willst, welche Dienstvereinbarungen für dich zutreffen, frage deine JAV oder den Personalrat.

Disziplinarrecht Nach Begriff suchen
Das Disziplinarrecht befasst sich mit den Folgen der Verletzung der dienstlichen Pflichten der Beamtinnen und Beamten. 
Es sieht hierzu fünf Disziplinarmaßnahmen vor, die je nach Schwere des Dienstvergehens gegen einen Beamten bzw. eine Beamtin je nach Ermessen ausgesprochen werden können:
Verweis, Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge, Zurückstufung und Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. 
In einem Disziplinarfall leistet ver.di für seine Mitglieder Rechtsschutz. Wichtig ist es, in solchen Angelegenheiten die JAV oder den Personalrat zur Unterstützung heranzuziehen.
DRG-System Nach Begriff suchen
Mit dem DRG-System wird in vielen Ländern die Finanzierung von Krankenhausbehandlungen geregelt. In Deutschland wird es seit 2003 angewendet. 
Die DRG (Diagnosis Related Groups, auf deutsch: Diagnosebezogene Fallgruppen) bezeichnen ein Klassifikationssystem, mit dem Patienten aufgrund ihrer Diagnose und der nötigen Behandlungen in Fallgruppen unterteilt werden.
Diese werden nach dem für die Behandlung erforderlichen ökonomischen Aufwand bewertet.
Vor 2003 wurden in Deutschland, unabhängig von Diagnose und Behandlungen, Tagespauschalen (Pflegesätze) gezahlt, was dazu führte, dass Patienten oft so lange wie möglich im Krankenhaus behalten wurden.
Nach dem neuen System der DRGs bekommen die Krankenhäuser einmalig Geld, je nach Klassifizierung. Unabhängig davon, wie lange die Patienten im Krankenhaus bleiben. Das führt leider oftmals dazu, dass Patienten zu früh entlassen werden, weil das dem Krankenhaus viele Kosten spart.
Drogenscreening Nach Begriff suchen

Missbrauch von Alkohol, Drogen und bestimmten Medikamenten sowie die daraus resultierenden Suchterkrankungen gehören zu den großen Problemen unserer Gesellschaft – und immer mehr auch zu denen der Jugend.

Vor und während der Ausbildung können Ausbildungsbetriebe deshalb im Einzelfall und wenn konkrete Vedachtsfälle vorliegen mit dem Einverständnis der Bewerber/-innen bzw. Auszubildenden Drogenscreenings durchführen. Dabei wird anhand von Blut-, Urin- oder Haarproben untersucht, ob bestimmte Drogen konsumiert wurden.

 

Duales Ausbildungssystem Nach Begriff suchen

Als duales Ausbildungssystem wird eine parallele Ausbildung in Betrieb und Berufsschule bezeichnet. Beide Ausbildungspartner arbeiten zusammen.

Der praktische Teil der Ausbildung wird dir im Betrieb vermittelt, den theoretischen Teil übernimmt die Berufsschule.

Betriebe und Berufsschulen müssen sich an die Ausbildungsstandards halten, die zwischen ver.di und den Arbeitgeberverbänden ausgehandelt wurden. So wird durch das duale Ausbildungssystem eine hochwertige Ausbildung gesichert.

Duales Studium Nach Begriff suchen

Ein duales Studium kombiniert die Praxisnähe der betrieblichen Berufsausbildung mit dem wissenschaftlichen Grundlagenwissen eines Hochschulstudiums.

Dual Studierende verfügen dadurch über zwei Lernorte: der theoretische Teil der Ausbildung findet an einer (Fach-)Hochschule oder Berufsakademie statt, der praktische Teil in einem kooperierenden Unternehmen.

Grundlage für die praktische Ausbildung im Betrieb ist ein Ausbildungsvertrag oder Praktikumsvertrag.

Neben den besonders beliebten Berufsakademien bieten auch Universitäten, Fachhochschulen und Verwaltungsakademien duale Studiengänge an. Die Zahl der Angebote und auch der dual Studierenden ist in den letzten Jahren stark gestiegen.

An der (Fach-)Hochschule bzw. Berufsakademie kümmern sich die Studierendenvertretungen um alle hochschulpolitischen Angelegenheiten. Im Betrieb ist die Jugend- und Auszubildendenvertretung  (kurz JAV) und der Personalrat bzw. Betriebsrat die erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um Arbeit und betriebliche Ausbildung. 

Dual Studierende sind übrigens auch bei JAV-Wahlen wahlberechtigt und können ebenso selbst für die JAV kandidieren.

 

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