Zum Inhalt springen
Kurz erklärt und alphabetisch sortiert: Wichtige Begriffe rund um die Ausbildung. Mit Praxis-Tipps und Links zu weiteren Infos.
Click one of the letters above to go to the page of all terms beginning with that letter.

R

Rassismus und Rechtsextremismus Nach Begriff suchen

Nazischmierereien auf dem Klo, antisemitische Hetze und rassistische Sprüche sind Straftaten. Auch am Arbeitsplatz. Doch leider wird um des „lieben Friedens“ Willen oft darüber hinweggesehen. Das ist ein großes Problem: Denn so kann sich die diskriminierende Ideologie ungestört ausbreiten.

Klar, mitunter ist es nicht leicht, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Deshalb mach dir bewusst: Du bist nicht allein – die JAV, der Betriebsrat bzw. Personalrat und sicher auch viele Kollegen/-innen stehen hinter dir. Wenn du rassistische Anmache, Nazisprüche oder Ähnliches mitbekommst, wende dich an deine Interessenvertretung oder gleich an die ver.di Jugend.

Menschen, die andere wegen ihrer Herkunft, Hautfarbe oder Religion beleidigen, Volksverhetzung betreiben oder Nazipropaganda verbreiten, verdienen keine Schonung. Sie haben keinen Anspruch auf Solidarität.

Dein Arbeitgeber muss im Betrieb bzw. in der Dienststelle eine Beschwerdestelle benennen, an die sich Beschäftigte wenden können, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, von der Kollegenschaft oder anderen diskriminiert fühlen.

Als Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (kurz AGG) gilt unter anderem:

  • Benachteiligung auf Grund von Geschlecht oder sexueller Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter, Mitgliedschaft und Mitwirkung in Gewerkschaften oder Arbeitgebervereinigungen und Vereinigungen, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören
  • Belästigung bzw. Verletzung der Würde der Person durch Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen, Beleidigungen
  • Sexuelle Belästigung
Rechtsgrundlagen für Beamtenanwärter/-innen Nach Begriff suchen
Alles rund um die Ausbildung der Beamtenanwärter/-innen wird in entsprechenden Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften geregelt. 
Die jeweils geltenden Beamtengesetze findest du beispielsweise im „ver.di Handbuch Beamtenrecht“.
Das Handbuch sowie weitere Informationen bekommst du bei deinem Personalrat, deiner JAV oder deiner Kontaktperson von ver.di.
Rechtsschutz Nach Begriff suchen

Manchmal ist der Prozess vor Gericht die letzte Möglichkeit, um deine Rechte durchzusetzen. Zum Beispiel, wenn du dich gegen eine Kündigung, Lohnkürzung, eine unberechtigte Abmahnung, eine falsche Beurteilung oder in einem Disziplinarverfahren wehren willst.

Wenn du ver.di-Mitglied bist, erhältst du kostenlosen Rechtsschutz in allen Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialrechtsangelegenheiten. Deine Vertretung vor Gericht übernehmen dann ausgebildete Juristen/-innen mit Expertenkompetenz für deinen Fall. So kannst du dein Recht einfordern - auch als Auszubildende/r oder Beamtenanwärter/-in ohne dickes Konto.

Reisekosten Nach Begriff suchen
Dein Dienstherr muss dir die Kosten für alle Fahrten erstatten, die während der Ausbildung notwendig sind – zur Teilnahme an gesondert angeordnetem externen Unterricht, an Vorträgen, an Arbeitsgemeinschaften oder an Übungen für deine Ausbildung. Das ist im Bundesreisekostengesetz und in den analog geltenden Vorschriften der Länder geregelt.
Dazu gehören auch Dienstreisen, die du im Rahmen deiner Ausbildung unternimmst – wenn zum Beispiel eine Ausbildungsmaßnahme außerhalb des Ausbildungsorts durchgeführt wird. Oder Fahrtkosten, die dir im Zuge von Ausbildungsmaßnahmen in Vorbereitung auf die Laufbahnprüfung entstehen.
Leider hast du keinen generellen Anspruch auf Erstattung der Kosten, die dir zum Beispiel auf dem Weg zur Schule entstehen. Was genau dir erstattet wird kannst du bei deinem Personalrat oder deiner JAV in Erfahrung bringen.
Rentenversicherung Nach Begriff suchen

Als Vollzeit-Festangestellte/r wird dir von deinem Brutto-Lohn die Hälfte des regulären Rentensatzes (19,6 Prozent, Stand Januar 2012) abgezogen, die andere Hälfte zahlt dein Arbeitgeber. Mit jedem geleisteten Monatsbeitrag an die Rentenversicherung erwirbst du Rentenansprüche, die genaue Anspruchshöhe kann die Deutsche Rentenversicherung (kurz DRV) für dich errechnen.

Rufbereitschaft Nach Begriff suchen

Siehe Bereitschaftsdienst

Zum Anfang

Schliesse Suche

Was suchst du?