Freistellung und Kostenübernahme
Die Freistellung und die Kostenübernahme für die Teilnahme an der Konferenz erfolgen gemäß:
- § 105 i.V.m. §§ 46, 54 Abs. 1 BPersVG analog LPersVG und Regelungen MAV
- § 65 Abs. 1 i.V.m. §§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG
Danach hat der Arbeitgeber – neben der Entgeltfortzahlung – die durch die Teilnahme an der JAV-Konferenz entstehenden Kosten zu tragen. Dies sind u.a.:
Tagungsgebühr
Die Veranstaltungsgebühr beträgt 610,00 EUR (gem. § 4 Nr. 22 a UStG umsatzsteuerbefreit). Unsere Rechnung über die Veranstaltungsgebühr wird direkt an die bei der Anmeldung angegebene Adresse versandt.
Hotel- und Verpflegungskosten
Die Kosten für Übernachtung inkl. Frühstück und Verpflegung vor Ort betragen 587,72 EUR inkl. MwSt. und sind nicht in der Tagungsgebühr enthalten (bei Vorabendanreise 764,58 Euro). Die Kosten sind vor Ort zu bezahlen oder du legst eine Kostenübernahmebestätigung des Arbeitgebers vor.
Fahrtkosten
Richten sich nach der individuellen Anreise. Dazu sind gegebenenfalls Reisekostenrichtlinien des Betriebs oder der Dienststelle zu beachten.
Noch Fragen offen?
Wenn du Fragen zu den Kosten oder zur Kostenübernahme hast, helfen wir dir gerne mit einer detaillierten Kostenaufstellung weiter. Infos dazu bekommst du bei: oliver.degreif@verdi-bub.de