Grundsätzliches
Für alle JAVen lohnen sich auf jeden Fall die JAV-Seminare der ver.di Jugend. Dort bekommt ihr die Grundlagen für eure JAV-Arbeit an die Hand und könnt euch untereinander kennenlernen und vernetzen.
Noch ein Pluspunkt: Für die Teilnahme an den JAV-Seminaren muss euch der Betrieb / die Dienststelle von eurer Arbeit freistellen und in vielen Fällen auch die Seminarkosten übernehmen. Das ist gesetzlich in den jeweiligen Freistellungsgrundlagen des BetrVG / BPersVG festgeschrieben um sicherzustellen, dass Interessenvertretungen ihre Rechte und Pflichten wahrnehmen können. Als JAV braucht ihr also nicht darum zu betteln, sondern habt ein Recht auf Qualifizierung!
Freistellung mit Kostenübernahme
Nach BetrVG § 37 Abs. 6 i. V. m. § 65 Abs. 1 / BPersVG § 46 Abs. 6 i. V. m. § 62 stellt euer Arbeitgeber/eure Dienststelle euch für die Seminarteilnahme frei und übernimmt auch die Seminargebühren unter den folgenden Voraussetzungen:
- Die Seminare müssen Kenntnisse vermitteln, die für die JAV-Arbeit erforderlich sind.
- Die Vergütung muss weitergezahlt werden.
- Es gibt per Gesetz keine Begrenzung für die Anzahl der Seminartage.
- Der Arbeitgeber trägt die Seminarkosten inklusive Unterbringung und Verpflegung und die Fahrtkosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Den Beschluss über die Entsendung eines JAV-Mitgliedes zum Seminar müssen die JAV und der Betriebsrat/Personalrat fassen. Von ihm bekommt ihr auch weitere Infos zum genauen Beschlussverfahren.
Freistellung ohne Kostenübernahme
Nach BetrVG § 37 Abs. 7 i. V. m. § 65 Abs. 1 / BPersVG § 46 Abs. 7 i. V. m. § 62 stellt euer Arbeitgeber/eure Dienststelle euch für die Seminarteilnahme frei – unter den folgenden Voraussetzungen:
- Die Seminare müssen Kenntnisse vermitteln, die zur Durchführung der JAV-Arbeit geeignet und entsprechend behördlich anerkannt sind.
Dazu gehören Seminare mit wirtschaftlichen, gesellschafts-, gewerkschafts- oder arbeitsmarktpolitischen Themen. Oder auch Seminare zur Vermittlung sozialer Kompetenzen.
- Die Vergütung muss weitergezahlt werden.
- Es gibt einen individuellen Anspruch jedes JAV-Mitglieds von drei bzw. vier Wochen Seminarzeit pro Amtszeit.
Und wer zahlt das dann?
Der Arbeitgeber/Die Dienststelle ist nicht verpflichtet, euch solche Seminare zu bezahlen. In diesem Fall übernimmt für bestimmte Seminare ver.di die Kosten – wenn ihr Mitglied seid. Nähere Informationen dazu enthalten die jeweiligen Seminarausschreibungen. Noch nicht bei ver.di? Jetzt aber los!
Auch bei dieser Freistellungsgrundlage fassen die JAV und der Betriebsrat/Personalrat den Beschluss über die Entsendung eines JAV-Mitgliedes zum Seminar. Nähere Infos zum Beschlussverfahren bekommt ihr vom Betriebsrat oder bei ver.di b+b. / Personalrat. Über die entsprechenden Regelungen nach den Landespersonalvertretungsgesetzen informiert euch in den Landesbezirken die jeweilige ver.di Jugend vor Ort.
Bildungsurlaub
Bildungsurlaub, das sind bis zu zwei Wochen bezahlte Freistellung von der Arbeit, in denen Beschäftigte sich beruflich oder politisch weiterbilden. Bildungsurlaub gibt es mittlerweile in allen Bundesländern, ausgenommen Bayern und Sachsen. Auch Auszubildende haben in der Regel Anspruch auf Bildungsurlaub. Eure Freistellungsansprüche als JAV bleiben davon natürlich unberührt. Nachfolgend ist aufgelistet, wie viel Bildungsurlaub euch zusteht.
Baden-Württemberg |
Azubis: Fünf Tage in der gesamten Ausbildung Beschäftigte: Fünf Tage pro Jahr |
Berlin |
Fünf Tage pro Jahr (bei 5-Tage-Woche) Möglichkeit Bildungsurlaub des Folgejahres vorzugreifen |
Brandenburg |
Zehn Tage in zwei aufeinanderfolgenden Jahren |
Bremen |
Zehn Tage in zwei Jahren |
Hamburg |
Zehn Tage in zwei Jahren |
Hessen |
Zehn Tage in zwei Jahren |
Mecklenburg-Vorpommern |
Azubis: Fünf Tage in der gesamten Ausbildung Beschäftigte: Fünf Tage pro Jahr |
Niedersachsen |
Fünf Tage pro Jahr |
Nordrhein-Westfalen |
Azubis: Fünf Tage in der gesamten Ausbildung Beschäftigte: Fünf Tage pro Jahr |
Rheinland-Pfalz |
Azubis: Fünf Tage pro Jahr Beschäftigte: Zehn Tage in zwei Jahren |
Saarland |
Drei von sechs Seminartagen pro Jahr |
Sachsen-Anhalt |
Eine Woche pro Jahr (nur für Seminare der beruflichen Bildung)
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Schleswig-Holstein |
Fünf Tage pro Jahr |
Thüringen |
Azubis: Drei Tage pro Jahr Beschäftigte: Fünf Tage pro Jahr |
Auch die ver.di Jugend bietet zahlreiche Seminare an, für die der Bildungsurlaub in Anspruch genommen werden kann.