FAQ - Hier findest du die wichtigsten Fragen und Antworten rund um unsere JAV-Konferenz 2025
4. bis 6. August 2025 in Berlin.
Die Konferenz wird von der ver.di Jugend in Zusammenarbeit mit ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH veranstaltet. Sie wird von einem ehren- und hauptamtlichen Team aus allen Fachbereichen und Landesbezirken vorbereitet.
JAV-Mitglieder aus allen Bundesländern und Branchen, die zum Organisationsbereich von ver.di gehören:
- Finanzdienste
- Kommunikation und Technologie
- Kultur, Medien, Druck, Verlage, Papier und Industrie
- Ver- und Entsorgung
- Öffentliche und private Dienstleistungen
- Sozialversicherungen
- Verkehr
- Gesundheit
- Soziale Dienste
- Bildung und Wissenschaft
- Handel
- Postdienste
- Speditionen und Logistik
Du bist dir unsicher, ob du dazu gehörst? Im Zweifel kannst du jederzeit bei ver.di vor Ort oder bei ver.di Bildung + Beratung nachfragen.
Auf der JAV-Konferenz wird es viele verschiedene Formate und Möglichkeiten geben sich einzubringen. Neben den Workshops wird es Diskussionsrunden und Foren zu verschiedenen Themen der Mitbestimmung und Beruflichen Bildung geben. Auch die Vernetzung, sowohl inhaltlich also auch branchenbezogen und regional wird nicht zu kurz kommen.
Bring also dein eigenes Thema, deine Ideen, Fragen und Impulse mit auf die JAV-Konferenz!
Die Freistellung und die Kostenübernahme für die Teilnahme an der Konferenz erfolgen gemäß:
- § 105 i.V.m. §§ 46, 54 Abs. 1 BPersVG analog LPersVG und Regelungen für MAV
- § 65 Abs. 1 i.V.m. §§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG
Danach hat der Arbeitgeber – neben der Entgeltfortzahlung – die durch die Teilnahme an der JAV-Konferenz entstehenden Kosten zu tragen. Dies sind u.a.:
Tagungsgebühr
Die Veranstaltungsgebühr beträgt 610,00 EUR (gem. § 4 Nr. 22 a UStG umsatzsteuerbefreit). Unsere Rechnung über die Veranstaltungsgebühr wird direkt an die bei der Anmeldung angegebene Adresse versandt.
Hotel- und Verpflegungskosten
Die Kosten für Übernachtung inkl. Frühstück und Verpflegung vor Ort betragen 587,72 EUR inkl. MwSt. und sind nicht in der Tagungsgebühr enthalten (bei Vorabendanreise 764,58 Euro). Die Kosten sind vor Ort zu bezahlen oder du legst eine Kostenübernahmebestätigung des Arbeitgebers vor.
Fahrtkosten
Richten sich nach der individuellen Anreise. Dazu sind gegebenenfalls Reisekostenrichtlinien des Betriebs oder der Dienststelle zu beachten.
Noch Fragen offen?
Wenn du Fragen zu den Kosten oder zur Kostenübernahme hast, helfen wir dir gerne mit einer detaillierten Kostenaufstellung weiter. Infos dazu bekommst du bei: oliver.degreif@verdi-bub.de
Das Recht auf eine Teilnahme an einem Seminar oder einer Konferenz gemäß § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. gemäß § 105 i.V.m. § 54 Abs. 1 BPersVG (analog LPersVG der verschiedenen Bundesländer) gilt für Veranstaltungen, in denen Kenntnisse vermittelt werden, die für die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung „erforderlich“ sind. Die JAV-Konferenz erfüllt grundsätzlich die Voraussetzung der Erforderlichkeit.
Falls es zu Problemen mit der*dem Arbeitgeber*in in der Frage der „Erforderlichkeit“ einer Konferenzteilnahme kommt, helfen wir dir gerne weiter. Unterstützung und weitere Infos bekommst du bei: oliver.degreif@verdi-bub.de
JAV und Personal- bzw. Betriebsrat müssen die Entsendung von JAV-Mitgliedern zur Konferenz rechtzeitig beschließen und die*den Arbeitgeber*in bzw. die*den Dienststellenleiter*in informieren. Gerne beraten die Jugend- und Fachbereichssekretär*innen vor Ort bei der Beschlussfassung und informieren, auf was dabei geachtet werden muss. Die Info, wer ansprechbar ist, gibt es hier: Kontakt | Jugend (verdi.de)
Die Dienststellenleitung, bzw. der Arbeitgeber muss rechtzeitig über die teilnehmenden JAV-Mitglieder, den Zeitpunkt und die Dauer der Konferenz, die Kosten sowie über den Ausschreibungsflyer informiert werden. Wir empfehlen, beim Personalrats- oder Betriebsratsbeschluss Ersatzteilnehmende festzulegen. Bei Verhinderung ist die Jugend- und Auszubildendenvertretung berechtigt, ein anderes JAV-Mitglied zur Konferenz zu entsenden. So können eventuell fällige Stornogebühren vermieden werden.
Zur Unterstützung findet ihr folgende Vorlagen hier.
In den Jahren 2024 und 2025 stehen in vielen Dienststellen und Betrieben JAV-Wahlen an, wodurch es vorkommen kann, dass der Anmeldeschluss für die Konferenz vor dem Wahlzeitpunkt liegt. Sollte dieser Fall auf dein JAV-Gremium zutreffen und du Interesse an einer Teilnahme an der Konferenz hast, bitten wir dich, uns dies per E-Mail mitzuteilen. In solchen Situationen kannst du gerne vorab einen Platz für die Konferenz reservieren.
Um sicher einen Platz zu bekommen empfehlen wir so früh wie möglich einen Platz zu reservieren.
Für die Reservierung sende bitte eine E-Mail an: oliver.degreif@verdi-bub.de
Oder nutze das Formular auf der Seite: JAV-Konferenz 2025 (verdi-bub.de)
Als gewähltes Mitglied einer JAV, eines Personal- oder Betriebsrats habt ihr bei Vorliegen einiger Voraussetzungen (siehe oben „Welche Rechtsgrundlagen regeln Freistellung und Kostenübernahme?“), zu denen auch ein ordnungsgemäßer Entsendungsbeschluss gehört, einen Rechtsanspruch auf Freistellung und Übernahme der Schulungskosten durch den Arbeitgeber. Auch im Öffentlichen Dienst kann der Arbeitgeber die Übernahme der Kosten nicht ohne Weiteres zurückweisen. Zwar gilt der Grundsatz der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel. Dies bedeutet im vorliegenden Fall aber nur, dass geprüft werden muss, ob eine mit unserer Konferenz vergleichbare Veranstaltung kostengünstiger ist. Sollte dies nicht der Fall sein, z.B. weil eine vergleichbare Veranstaltung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bekannt ist, verstößt die Teilnahme an unserer Konferenz nicht gegen den Grundsatz der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel.
In einigen Bereichen des Öffentlichen Dienstes und der Sozialversicherung wird auf ein Rundschreiben des Bundesinnenministeriums (BMI) von 2022 verwiesen, das vermeintlich Obergrenzen für Schulungskosten von Personalräten und JAVen festschreibt. Diese sind jedoch nicht verbindlich. Lediglich zur Verwaltungsvereinfachung hat das BMI einseitig einen Pauschbetrag für die Seminarkosten und die Übernachtungs- und Verpflegungskosten festgesetzt, wobei die Reisekosten in dem Betrag von 250 Euro pro Tag und Teilnehmer*in nicht enthalten sind. Diese Festsetzung der Pauschale bindet weder die JAVen und Personalräte bei ihrer Beschlussfassung und Teilnahme noch die Bildungsveranstalter*innen. Weist der Personalrat gemeinsam mit de*r Bildungsveranstalter*in höhere tatsächlich entstandene Kosten nach, sind auch diese durch die Dienststelle voll zu ersetzen.
Eine rechtliche Einordnung des BMI-Rundschreibens findet ihr bei ver.di b+b
Nein, die Konferenz ist für alle JAV-Mitglieder aus den Branchen, die zum Organisationsbereich von ver.di gehören, zugänglich.
Du möchtest Mitglied werden? Dann trete hier online bei.
Keine Sorge! Ihr bekommt vor Ort Essen und Getränke. Selbstverständlich berücksichtigen wir auch besondere Ernährungsformen und Allergien. Bitte teile uns diese über das Anmeldeformular mit.
Bringt euch selbst und viel gute Laune mit! Wir wollen eine tolle und lockere Zeit mit euch verbringen.
Deine Frage wurde über das FAQ nicht beantwortet? Melde dich bei der ver.di Jugend vor Ort: Kontakt | Jugend (verdi.de)
Werde ver.di Mitglied
Gerade, wenn du wirklich gute JAV-Arbeit leisten willst, hast du als Mitglied die besten Karten. Wir sind dein Sprachrohr, immer beratend und unterstützend an deiner Seite. JAV und ver.di gehören einfach zusammen!
Für eine gerechtere Gesellschaft
Wir bilden euch mit Seminaren weiter: für den Arbeitsalltag und zu gesellschaftspolitischen Themen.
Mehr Geld und Übernahme
Wir handeln Tarifverträge aus, die euch mehr Geld bringen und eure Übernahme nach der Ausbildung sichern.
Beratung und Unterstützung
Wir bieten euch Beratung für euer Vorgehen, eigene Kampagnen und einen Rechtsschutz für alle Fälle.