Wichtige Hinweise
So unterschiedlich Lebenssituationen oftmals sind, so sind auch die Urteile immer Einzelfallentscheidungen. Trotzdem lassen sich auch aus diesen Urteilen wichtige Rückschlüsse für andere gerichtliche Verfahren ziehen, da die Gerichte in den sogenannten Leitsätzen und in ihrer Begründung oft allgemeine Feststellungen treffen. Und die lassen sich dann zur Argumentation in ähnlichen Fällen nutzen.
Wer hat das Urteil gefällt?
Interessant ist außerdem, welches Gericht die Entscheidung getroffen hat. Es gibt in der Arbeitsgerichtsbarkeit auf örtlicher Ebene die Arbeitsgerichte, wo alle Prozesse beginnen, danach die Landesarbeitsgerichte (LAG) und als höchste Instanz das Bundesarbeitsgericht (BAG). Wenn beispielsweise das BAG eine Entscheidung trifft, nach der auch Menschen in einer Umschulung JAV-wahlberechtigt sein können, werden in der Regel auch die örtlichen Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgerichte in anderen Verfahren die Wahlberechtigung von Umschülerinnen und Umschülern bestätigen.
Urteile nicht für die Ewigkeit
Natürlich gibt es auch immer wieder Veränderungen in der Rechtsprechung. So hielt es zum Beispiel das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) für den Übernahmeanspruch eines Ersatzmitgliedes im Personalvertretungsrecht früher für nötig, dass im Jahr vor der Übernahme mehrfach JAV-Tätigkeiten wahrgenommen wurden. Diese alte Rechtsprechung hat das BVerwG mittlerweile aufgegeben und sagt nun, dass eine einmalige Tätigkeit innerhalb des letzten Jahres vor der Übernahme für den Übernahmeanspruch ausreicht. Entsprechend werden sich die örtlichen Verwaltungsgerichte und die Oberverwaltungsgerichte (OVG) an dieser aktuellen Rechtsprechung orientieren.
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