Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)
Für Jugend- und Auszubildendenvertretungen im Öffentlichen Dienst des Bundes gilt das Bundespersonalvertretungsgesetz. Es ist insgesamt die Rechtsgrundlage für die Bildung und Tätigkeit von Personalräten sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen in öffentlichen Dienststellen.