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Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)

Für Jugend- und Auszubildendenvertretungen im Öffentlichen Dienst des Bundes gilt das Bundespersonalvertretungsgesetz. Es ist insgesamt die Rechtsgrundlage für die Bildung und Tätigkeit von Personalräten sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen in öffentlichen Dienststellen.

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Die gesetzlichen Regelungen für die JAV unterscheiden sich zwischen dem öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft. Im öffentlichen Dienst auf Bundesebene gilt das BPersVG bzw. die LPersVGs in den Bundesländern. In der Privatwirtschaft gilt das BetrVG. Wähle hier einmalig die gesetzliche Grundlage aus, damit wir dir die passenden Infos zeigen können. Im Zweifel kannst du am Seitenfuß den Bereich wechseln.

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