Bild: ver.di Jugend
Wer zahlt, was JAVen brauchen?
Infos zur Kostenübernahme für JAV-Arbeitsmittel
JAVen vertreten die Interessen der jungen Beschäftigten und Auszubildenden. Diese Arbeit führen sie unentgeltlich aus – doch für ihr Amt benötigen sie Arbeitsmittel. So entstehen Kosten. Deshalb ist geregelt, dass der Arbeitgeber oder die Dienststellenleitung der JAV alle notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen muss. Ein kleiner Überblick über die wichtigsten Bestimmungen.
Eine JAV hat alle Hände voll zu tun und steht für die Themen der Jugend täglich vor Herausforderungen. Damit JAVen diese erfolgreich meistern und die Interessen der Auszubildenden effektiv vertreten können, gibt es gesetzliche Regelungen, dass der Arbeitgeber alle Kosten der JAV trägt.
Dies gilt nach § 65 in Verbindung mit § 40 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) bzw. nach § 62 in Verbindung mit § 44 des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG). Auch in den Landespersonalvertretungsgesetzen ist dazu Entsprechendes geregelt.
Diese Kostenübernahme beinhaltet sowohl die sachlichen Kosten des Gremiums als auch die persönlichen Kosten einzelner Mitglieder. Dazu zählen beispielsweise Ausgaben für:
- einen abschließbaren Schrank (absolute Mindestanforderung!)
- die Bereitstellung von Büro- und Sitzungsräumen
- Büroeinrichtung (Stifte, Papier, Briefumschläge, Mobiliar etc.)
- ggf. Büropersonal (anteilig)
- PC oder Laptop mit Drucker, freier Internet- und Intranet-Zugang, E-Mail
- Telefon mit Anrufbeantworter oder Diensthandy
- Briefkasten je Ausbildungsbereich
- Schwarze Bretter je Ausbildungsbereich
- Druck und Kopien (z. B. Aushänge, Einladungen und JAV-Infos)
- Portokosten
- Gesetzesbücher, Kommentierungen und Arbeitshilfen, die für eure Arbeit als JAV von Bedeutung sind, zum Beispiel:
Das JAV-Lexikon "Praxis der JAV von A bis Z", das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG), Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG), Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG), Berufsbildungsgesetz (BBiG), Krankenpflegegesetz (KrPflG), Altenpflegegesetz (AltPflG), Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), Mutterschutzgesetz (MuSchG), Unfallverhütungsvorschriften (UVV), Tarifverträge, Dienstvereinbarungen oder -anweisungen u. v. m.
Wichtig: Gesetzestexte und Kommentierungen müssen immer in der neuesten Auflage vorliegen! - Ausbildungsordnung und Prüfungsverordnung aller relevanten Ausbildungsberufe
- Aktionsmaterial (zur Information und Einbeziehung von Auszubildenden)
- Seminarbesuche
- ggf. Dienstwagen zu Dienstfahrten
Bei allen Sachmitteln gilt der sogenannte Überlassungsanspruch. Das bedeutet, die Mittel werden der JAV zwar zur Verfügung gestellt, bleiben aber im Besitz des Arbeitgebers oder der Dienststellenleitung.
Wichtig: Der Arbeitgeber übernimmt nur Kosten für solche Arbeitsmittel, die zur sachgerechten Erfüllung der JAV-Aufgaben erforderlich sind. Das JAV-Gremium muss also erstmal gewissenhaft alle Umstände abwägen und entscheiden, ob zum jeweiligen Zeitpunkt der Einsatz genau dieser Arbeitsmittel wirklich sein muss. Diese Entscheidung wird bei Beschlussfassung zur Arbeitsmittelanschaffung gemeinsam mit dem BR oder PR getroffen, im Anschluss kann der Antrag auf Kostenübernahme starten.
Arbeitsmittel richtig beantragen
Da die Kosten der JAV genau genommen Betriebs- bzw. Personalratskosten sind, müssen die Sachmittel auch über den Betriebs- bzw. Personalrat (BR bzw. PR) beantragt werden.
In der Praxis kann es manchmal ganz schön schwierig sein, sich die notwendigen Arbeitsmittel zu besorgen. JAVen lösen das am besten so: Als Erstes verfassen sie einen Beschluss zur Anschaffung von bestimmtem Material (z. B. Arbeitshilfen oder Gesetzeskommentierungen) und lassen sich diesen auf der nächsten gemeinsamen Sitzung vom BR bzw. PR bestätigen. Anschließend wird der Beschluss an den Arbeitgeber weitergeleitet. Er sorgt dann für die Anschaffung der entsprechenden Arbeitsmittel.
Achtung: Auf keinen Fall das benötigte Material einfach kaufen und die Rechnung an den Arbeitgeber weiterreichen! Es ist entscheidend, dass der beschriebene Weg eingehalten wird, damit JAVen nicht Gefahr laufen, auf ihren Kosten sitzenzubleiben!
Fit für die JAV-Arbeit
Theoretisch klingt das alles einfacher, als es oft ist. In der Praxis kann es sein, dass der Arbeitgeber bzw. die Dienststellenleitung versucht, die JAV-Arbeit zu behindern, indem notwendige Arbeitsmittel verwehrt werden. Deshalb ist es wichtig, die Rechte der JAV zu kennen und gut mit dem BR bzw. PR zusammenzuarbeiten.
Zum Arbeitsmaterial für JAVen gibt es bereits einschlägige Urteile auf vielen gerichtlichen Ebenen, die eine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber deutlich leichter durchsetzen lassen.
Richtig fit machen für die JAV-Arbeit können sich JAVen bei unseren spannenden Seminaren! Arbeitsmaterial für Interessenvertretungen ist übrigens immer Thema in unserem Seminar JAV I. Dort bekommt ihr äußerst hilfreichen Input zu rechtlichen Grundlagen und dazu jede Menge Praxistipps – genauso wie in allen weiteren Bildungsveranstaltungen der ver.di Jugend.
Sehr gut – ich will mehr Infos und eine Übersicht der JAV-Seminare!