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Junge Menschen Arbeitsgruppe

JAV, GJAV und Stufenvertretungen?!

In diesem Frühjahr ist es wieder so weit: Auszubildende und jugendliche Beschäftigte in den Dienststellen haben die Wahl! Für eine starke Mitbestimmung sind sie aufgefordert, ihre Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAVen) neu zu wählen. Vielerorts müssen die Stimmberechtigten gleich mehrere Kreuzchen auf unterschiedlichen Stimmzetteln machen. Denn auch die sogenannten Stufenvertretungen oder Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretungen (GJAVen) stehen zur Wahl.

JAV, Stufen-JAV und GJAV wählen? Ja, unbedingt! Generell gilt: Jede zu wählende Ebene ist wichtig. Denn sie vertritt die Interessen der Auszubildenden und jugendlichen Beschäftigten in den jeweiligen Verwaltungsebenen. Aber was sind eigentlich Stufenvertretungen und GJAVen? Welche Kompetenzen haben sie? Warum ist es wichtig, auch sie zu wählen? Und warum sollten örtliche JAVen unbedingt mit ihnen zusammenarbeiten?

Stufen-JAV und GJAV?
Überall dort, wo es im Bereich mehrstufiger Verwaltungen Stufenpersonalräte gibt, müssen auch Stufen-JAVen gebildet werden, die Bezirks-, Haupt- und/oder Gesamt-JAVen. So schreibt es das Bundespersonalvertretungsgesetz vor (§ 107 Abs. 1 BPersVG).

Haupt-JAVen (HJAVen) vertreten die Interessen junger Kolleginnen und Kollegen bei den obersten Dienstbehörden, also zum Beispiel in den Ministerien, bei der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg oder bei der Bundeswehr.

Bezirks-JAVen (BJAVen) werden bei den Behörden der Mittelstufen gewählt. Dazu gehören beispielsweise die Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit, das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung in Koblenz oder das Territorialkommando Süd in Mannheim.

Eine Gesamt-JAV (GJAV) wird zusätzlich zu den „örtlichen“ JAVen gewählt, wenn es zum Beispiel in größeren Dienststellen kleinere Einheiten – selbstständige Nebenstellen – mit eigenen Personalräten gibt.

In puncto Wahlberechtigung, Wählbarkeit, Amtszeit, Geschäftsführung, Kündigungsschutz und Zusammensetzung gelten für die Stufen- und GJAVen die gleichen Regelungen wie für JAVen (§ 107 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 BPersVG). Anders als örtliche JAVen können Stufen- und GJAVen allerdings keine eigenen JA-Versammlungen durchführen.

Wer ist zuständig?
Hier gilt: Die Zuständigkeit der Stufen- und der GJAVen ist an die Zuständigkeit der Personalräte gekoppelt (§ 92 BPersVG). Das bedeutet: Stufenvertretungen müssen dann beteiligt werden, wenn die Kompetenz über die Entscheidung einer Angelegenheit nicht bei der örtlichen Dienststelle liegt, sondern bei der übergeordneten Dienststelle. Für manche Probleme sind also allein die Stufenvertretungen zuständig. Das sind ganz überwiegend Themen, die übergreifend für mehrere Dienststellen von Belang sind und betrifft meist die „besonders großen Themen“, wie zum Beispiel die Gesamtzahl der Ausbildungsplätze oder übergreifende Leitfäden für die Ausbildung.

Kommt es darüber hinaus zu Konflikten zwischen Personalrat und Dienststelle in Mitbestimmungs- oder Mitwirkungsangelegenheiten, sind nach § 70 BPersVG die Stufenvertretungen im sogenannten Stufenverfahren zuständig. Wenn sich zum Beispiel der Personalrat und der Leiter eines Wasser- und Schifffahrtsamtes nicht auf eine Arbeitszeitregelung für die Auszubildenden einigen können, wird die Angelegenheit der übergeordneten Behörde vorgelegt, also der Wasser- und Schifffahrtsdirektion, die dann den Bezirkspersonalrat beteiligt. Weil diese Frage die Auszubildenden in besonderem Maße betrifft, hat die BJAV bei den Beschlüssen des Bezirkspersonalrats Stimmrecht.

Manche Entscheidungen, die für alle Auszubildenden und jugendlichen Beschäftigten wichtig sind, fallen also nicht auf Ebene der „örtlichen“ JAV, sondern auf übergeordneten Ebenen. Deshalb ist es wichtig, dass ihr auch für die Stufen-JAVen und GJAVen eure Kandidatinnen und Kandidaten wählt. Denn wie bei den „örtlichen“ JAVen auch stärkt jede Stimme euren Kandidierenden den Rücken und damit ihre Verhandlungsposition.

Zusammen mehr erreichen
Für Stufen- und GJAV sind Informationen aus den örtlichen Dienststellen und den JAVen vor Ort enorm wichtig. Denn nur so können sie erfahren, wo der Schuh drückt. Nur auf dieser Grundlage können sie die Interessen der Jugendlichen, Auszubildenden und dual Studierenden in deren Sinn in den übergeordneten Behörden und Dienststellen vertreten.

Informationen können Stufen-JAVen und GJAVen zum Beispiel einholen, indem sie Umfragen an die einzelnen JAVen richten oder, wenn sie an JA-Versammlungen vor Ort teilnehmen. Daran können allerdings nur Vertreterinnen und Vertreter der nächsthöheren Stufen-JAV oder GJAV teilnehmen (§ 58 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 106 Satz 5 BPersVG). Umgekehrt können natürlich auch die JAVen die übergeordneten Stufen-JAVen oder GJAVen mit Informationen füttern und Probleme „nach oben“ melden.

Auch hier gilt: Je besser JAVen und Stufen-JAVen beziehungsweise GJAVen zusammenarbeiten, umso mehr können sie erreichen. Also: Haltet euch gegenseitig auf dem Laufenden und scheut euch nicht, euch gegenseitig um Rat zu fragen. Aber zuerst einmal geht wählen und sorgt mit einer starken Wahlbeteiligung für stabilen Rückhalt eurer Interessenvertreterinnen und -vertreter auf allen Ebenen.

Ihr wollt wissen, warum wählen wichtig ist? Schaut euch an, was Kandidierende dazu sagen:


Ihr wollt wissen, wie wählen geht? Auch hierfür haben wir das passende Video für euch:

Unterstützung bei der JAV-Wahl und JAV-Arbeit
Auf jav.info, dem Serviceportal der ver.di Jugend rund um JAV-Wahl und JAV-Arbeit, findet ihr viele nützliche Infos und Materialien, in denen zahlreiche Fragen rund um die Wahl beantwortet werden. Für alles weitere gibt es bei eurer ver.di Jugend vor Ort immer eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner.

Sei dabei – JAV und ver.di sind ein starkes Team: Wir unterstützen JAVen umfassend und kompetent!

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