Wahlordnungen (BetrVGWO/BPersVWO)
Die Grundlage für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung im Betrieb oder der Dienststelle bildet das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) oder die Personalvertretungsgesetze der Länder (LPersVG). Die Organisation und Durchführung regelt die dazugehörige Wahlordnung.