Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Das Betriebsverfassungsgesetz ist die Grundlage für die Einrichtung von Betriebsräten (BR) und Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) in der Privatwirtschaft. Es regelt die Wahlen, Aufgaben und Mitbestimmungsrechte im Betrieb. Im Sommer 2001 wurde es zum letzten Mal reformiert.