Pflegeberufegesetz (PflBG)
Seit dem 1. Januar 2020 erfolgt die Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufsgesetz (PflBG). Ergänzen gilt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) für die Pflegeberufe. Das Krankenpflege- und das Altenpflegegesetz sind damit außer Kraft gesetzt und gelten nur noch Übergangsweise bis maximal 31. Dezember 2024 für bereits begonnene Ausbildungen.