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Hand in Hand mit dem neuen Betriebsrat – von Anfang an

Endspurt bei den diesjährigen Betriebsratswahlen: Alle vier Jahre haben Beschäftigte die Wahl, vom 1. März bis 31. Mai ihre Interessenvertretung neu zu bestimmen. Die Wahl, die für Demokratie und Mitbestimmung im Arbeitsleben sorgt, ist auch für die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) in den Betrieben enorm wichtig. Denn Hand in Hand arbeitet es sich nicht nur besser, die JAV ist überdies auch per Gesetz auf den Betriebsrat angewiesen.

Rein rechtlich ist die JAV ein Hilfsorgan des Betriebsrats. Das bedeutet: Nur mit Hilfe des Betriebsrats kann die JAV die Interessen der Auszubildenden, dual Studierenden und jugendlichen Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber wahrnehmen. Umso wichtiger, dass JAV und Betriebsrat gut zusammenarbeiten. Deshalb solltet ihr euch schnellstmöglich darüber informieren, wie die Wahlen in eurem Betrieb oder eurer Dienststelle gelaufen sind, wer gewählt wurde und ob es Veränderungen gab. Oft findet ihr die Informationen darüber über das Schwarze Brett, euer Intranet oder indem ihr euch beim alten Betriebsrat über den Wahlausgang und die Gewählten informiert.

Kontakt aufnehmen, Treffen vereinbaren, Erwartungen austauschen
Ist der alte Betriebsrat zu großen Teilen auch der neue, könnt ihr eure Zusammenarbeit einfach fortsetzen. Gab es jedoch gravierende Veränderungen, so dass der Großteil oder womöglich sogar der komplette Betriebsrat aus neu Gewählten besteht, solltet ihr unmittelbar Kontakt zum neuen Gremium aufnehmen und nach Möglichkeit auch an dessen konstituierender Sitzung teilnehmen, bei der Vorsitz und Stellvertretung gewählt werden.

Falls die Sitzung bereits ohne euch stattgefunden hat: Besorgt euch die Kontaktdaten und vereinbart – sofern die Corona-Lage es zulässt – so schnell wie möglich mit den neuen Betriebsrätinnen und Betriebsräten einen persönlichen Termin, bei dem ihr mit ihnen über die Grundzüge eurer Zusammenarbeit redet. Ein solches Kennenlerntreffen bietet auch eine gute Gelegenheit, um sich auszutauschen. Dabei könnt ihr zum Beispiel besprechen, wo die Zusammenarbeit in der Vergangenheit gut geklappt hat, wo es Defizite gab oder welche Wünsche und Erwartungen gegenseitig bestehen. Außerdem könnt ihr eurem neuen Betriebsrat dabei gleich von Anfang an eure Mitarbeit anbieten und die neu Gewählten auch über die Rechte der JAV gegenüber dem Betriebsrat informieren.

JAV-Rechte gegenüber dem Betriebsrat
Dabei solltet ihr unbedingt erwähnen, dass die JAV unter Mitteilung der Tagesordnung eine Einladung zu jeder Betriebsratssitzung erhalten muss und ein Mitglied aus eurer JAV an allen Sitzungen teilnehmen darf. Stehen im Betriebsrat Themen auf der Tagesordnung, die insbesondere Auszubildende und jugendliche Beschäftigte betreffen, hat die gesamte JAV ein Teilnahmerecht. Und wenn dort Beschlüsse gefasst werden, die überwiegend für eure Wählerinnen und Wähler bedeutsam sind, habt ihr sogar Stimmrecht. Gleichzeitig solltet ihr den Betriebsrat auch über sein Teilnahmerecht an euren JAV-Sitzungen informieren.

Bewährt hat sich außerdem der Austausch der dienstlichen Kontaktdaten, damit ihr euch gegenseitig schnell und zuverlässig erreichen könnt. Gut zu wissen ist auch, wer in den Ausschüssen, die der Betriebsrat gebildet hat, den Vorsitz bekleidet und Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner ist.

Und: Veränderungen kann es nach Betriebsratswahlen auch Unternehmens- oder Konzernebene geben. Deshalb sollten sich auch Mitglieder von Gesamt- oder Konzern-JAVen über die neue Zusammensetzung auf dieser Ebene informieren und mit den Gewählten ins Gespräch kommen.

Weitere Infos und nützliche Tipps zur Zusammenarbeit mit eurem Betriebsrat findet ihr hier.  

Als JAV-Mitglied in den Betriebsrat gewählt?
Mitglieder der JAV, die für den Betriebsrat kandidiert haben und gewählt wurden, scheiden automatisch aus der JAV aus. Haben sie kein Direktmandat bekommen, gehören sie der JAV nur so lange an, bis sie zum ersten Mal als Ersatzmitglied in den Betriebsrat nachrücken, selbst wenn das nur temporär der Fall ist. Eine Doppelmitgliedschaft in beiden Gremien ist nicht möglich.

Möchten JAVen, die Ersatzmitglieder im Betriebsrat sind, erst dann auf ihr JAV-Mandat verzichten, wenn sie dauerhaft in den Betriebsrat nachrücken, ist das aber auch möglich. In diesem Fall muss das JAV-Mitglied dem Betriebsrat schriftlich mitteilen, dass es sich dauerhaft für verhindert erklärt, solange es nur vorübergehend nachrückt.   

Fragen?
Für die erste gemeinsame Sitzung kann unsere Präsentation "JAV & Betriebsrat" genutzt werden um gemeinsame Themen zu identifizieren und die Zusammenarbeit zu besprechen. 

Bei Fragen rund um das Thema, wendet euch an eure ver.di Jugend vor Ort!

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