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Digitale Arbeitshilfe - Übernahme von JAVen

Engagierte Jugend- und Auszubildendenvertretungen können schnell in Konflikt mit Arbeitgebr*innen kommen. Damit JAVen ihr Mandat ohne Angst vor beruflicher Benachteiligung oder Kündigung ausgestalten können, gibt es zahlreiche Schutzvorschriften.

Wir haben in dieser digitalen Arbeitshilfe die wichtigsten Informationen zu den Übernahmeregelungen und der aktuellen Rechtsprechung zusammengestellt, dass JAVen ihre Arbeit ohne Angst vor einer Nichtübernahme entschlossen durchführen können.

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Die gesetzlichen Regelungen für die JAV unterscheiden sich zwischen dem öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft. Im öffentlichen Dienst auf Bundesebene gilt das BPersVG bzw. die LPersVGs in den Bundesländern. In der Privatwirtschaft gilt das BetrVG. Wähle hier einmalig die gesetzliche Grundlage aus, damit wir dir die passenden Infos zeigen können. Im Zweifel kannst du am Seitenfuß den Bereich wechseln.

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