Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz gehört zum deutschen Arbeitsrecht. Es soll die Teilzeitarbeit fördern. Das Gesetz legt die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge fest. Außerdem soll es die Diskriminierung von befristet und in Teilzeit Beschäftigten verhindern.