Mutterschutzgesetz (MuschG)
Das Mutterschutzgesetz soll (werdende) Mütter vor arbeitsbedingten Gesundheitsschädigungen schützen. Es gewährt jedoch auch soziale Sicherheit durch einen Kündigungsschutz. Das Gesetz greift bei Schwangeren und Müttern in der Ausbildung, Probezeit und auch im Beschäftigungsverhältnis.