Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG)
Das Jugendarbeitsschutzgesetz dient dem Schutz von arbeitenden Kindern und Jugendlichen. Es zählt zu den Gesetzen des sozialen Arbeitsschutzes und regelt Arbeits- und Urlaubszeiten, Überstunden und Feiertage, Akkordarbeit und gefährliche Tätigkeiten.