Bild: Kay Herschelmann
Bühne frei für die JAV!
Wie eine JA-Versammlung nicht nur Sinn, sondern auch Spaß macht
JA-Versammlungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Ganz nebenbei sind sie aber auch eine gute Gelegenheit zur Kontaktpflege mit den Auszubildenden. Eure JAV könnt ihr dabei natürlich kompetent präsentieren und einen bleibenden Eindruck hinterlassen. Aber vor allem kann so eine JA-Versammlung jede Menge Spaß machen!
Um eine JA-Versammlung zu beschließen, braucht ihr die Zustimmung eures Betriebs- oder Personalrats (BR oder PR). Auch bei der Tagesordnung (inkl. etwaigen Änderungen während eurer Vorbereitungsphase) und beim Zeitpunkt der Versammlung hat der BR mitzureden.
Aber keine Sorge: Ohne sachlich zu rechtfertigenden Grund darf er seine Zustimmung nicht verweigern. Außerdem ist die JAV bei der betreffenden Abstimmung teilnahme- und stimmberechtigt (§ 67 Abs. 2 BetrVG bzw. §40 BPersVG).
Also stellt euch vor und setzt euch in Szene – ein paar unterhaltsame Stunden mit euren Auszubildenden sind euch sicher!
Wer darf mitmachen?
Teilnehmende einer JA-Versammlung können Anträge an die JAV richten und Stellung zu JAV-Beschlüssen nehmen. Folgende Personengruppen dürfen bei einer JA-Versammlung dabei sein:
- Jugendliche und auszubildende Beschäftigte unter 25
- JAV-Mitglieder (auch über 25)
- ver.di-Beauftragte, wenn ver.di gemäß § 46 BetrVG bzw. §52 Abs. 1 BPersVG im Betrieb vertreten ist
- BR-Vorsitzende oder beauftragte BR-Mitglieder
- Gesamt-, Haupt- oder Konzern-JAV-Beauftragte
- Arbeitgeber, die zur JA-Versammlung unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen sind (sie dürfen in der Versammlung zu allen Tagesordnungspunkten sprechen)
- Mitglieder von Gesamt-BR bzw. -PR, Haupt-PR oder Konzern-BR
- Arbeitnehmer_innen-Vertretende im Aufsichtsrat
- Externe Referenten_innen, wenn entsprechende Beschlüsse gefasst wurden und ein sachlicher Grund vorliegt (Expertenwissen): Sie machen die Versammlung interessanter und informativer – und die Kosten trägt der Arbeitgeber!
Weitere Infos zur JA-Versammlung findet ihr hier auf unserem Serviceportal für JAVen.
Wann darf das stattfinden?
Eine JA-Versammlung soll kurz vor oder nach einer Betriebs- bzw. Personalversammlung angesetzt werden – also vier Mal im Jahr. Es ist aber auch möglich, eure Versammlung zeitlich unabhängig davon abzuhalten. Den genauen Zeitpunkt vereinbart ihr gemeinsam mit eurem BR oder PR.
Zur Uhrzeit: JA-Versammlungen finden grundsätzlich während der Arbeitszeit statt (§ 71 i.V.m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BetrVG bzw. §50 BPersVG). Dabei steht allen Teilnehmenden ihr Arbeitsentgelt bzw. ihre Ausbildungsvergütung natürlich in voller Höhe zu (§ 71 i.V.m. § 44 Abs. 1 Satz 2 BetrVG bzw. §50 in Verbindung mit § 63 BPersVG). Der Arbeitgeber muss auch erforderliche Räume und sachliche Mittel zur Verfügung stellen und entstehende Kosten übernehmen.
Weitere Infos zur JA-Versammlung findet ihr hier auf unserem Serviceportal für JAVen.
Wie muss das ablaufen?
Die Organisation und Durchführung einer JA-Versammlung ist nahezu identisch mit den Regelungen für Betriebs- bzw. Personalversammlungen (§ 71 Satz 3 BetrVG bzw. §63 BPersVG). Die wichtigsten Punkte lauten:
- JA-Versammlungen sind nicht öffentlich, ihre Leitung übernimmt der JAV-Vorsitz. Er oder sie trägt auch die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf. Während der Versammlung übt die JAV das Hausrecht aus.
- Inhaltlich dürfen alle Themen auf die Tagesordnung, die Jugendliche und Auszubildende im Betrieb unmittelbar betreffen – beispielsweise tarifpolitische, sozialpolitische und wirtschaftliche Fragen.
- Organisiert eure JA-Versammlung nicht nur informativ (vielleicht mit externen Referent_innen) sondern auch sympathisch und unterhaltsam. Baut hier und da einen kleinen Gag oder Hingucker in euren Vortrag und wählt einen lockeren Umgangston – das sorgt für entspannte Stimmung und ein gut gelauntes Publikum. Kurz gesagt: Begeistert eure Auszubildenden für eure JAV, denn nur gemeinsam mit ihnen könnt ihr etwas bewegen!
Eure ver.di Jugend vor Ort steht euch während der Vorbereitungsphase natürlich mit Rat und Tat zur Seite! Weitere Infos zur JA-Versammlung findet ihr außerdem hier auf unserem Serviceportal für JAVen.
Wie mache ich mich fit?
Wenn ihr als JAV noch mehr Input zum Thema JA-Versammlung haben wollt, empfehlen wir euch das aktuelle ver.di Jugend-Bildungsprogramm – daraus hier zum Beispiel unsere Seminarreihe speziell für JAVen: JAV1-4:
JAV1 setzt sich ganz besonders mit der JA-Versammlung auseinander, vermittelt praktische Tipps und gibt Anregungen zur inhaltlichen Gestaltung, aber auch zu allem drum herum (Plakate, Design, Aktionsideen etc.)
Gut geplant ist halb gerockt – wir wünschen euch viel Erfolg und jede Menge Spaß bei eurer JA-Versammlung!