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Kay Herschelmann

Safety first – eure JAV hat alles im Blick!

Infos rund um eure Sicherheit am Arbeitsplatz

Schutzvorschriften für jugendliche Beschäftigte und Auszubildende: Dazu zählen Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen im Betrieb bzw. in der Dienststelle. Wer hat eigentlich ein Auge drauf, dass alles läuft, wie es die Vorschriften vorgeben? Logisch, die Interessenvertretung vor Ort – also vor allem eure JAV!

Zu den allgemeinen Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gehören u. a. das Überwachungsrecht und auch die -pflicht, die Durchsetzung der geltenden gesetzlichen Vorgaben für Auszubildende am Arbeitsplatz zu sichern. Dabei ist die JAV zwar ein eigenständiges Gremium, kann aber dennoch nicht autark agieren, sondern benötigt dabei Unterstützung vom Betriebs- bzw. Personalrat (BR/PR).

Gleichzeitig ist der Arbeitgeber verpflichtet, zur Umsetzung der Schutzvorschriften in seinem Betrieb oder seiner Dienststelle von sich aus den BR/PR rechtzeitig und umfassend zu informieren. Sind Jugendliche und Auszubildende davon betroffen, muss wiederum der BR/PR eine entsprechend Info an die JAV weitergeben.

Soweit die Theorie. Praktisch kann sich die betriebliche Interessenvertretung nicht unbedingt darauf verlassen, dass der Arbeitgeber dieser Verpflichtung auch nachkommt. Deshalb ist Eigeninitiative gefragt, der Gesetzgeber gibt ihnen hierfür verschiedene Mittel an die Hand:

Initiativrecht
Als JAV dürft ihr jederzeit beim BR/PR Maßnahmen beantragen, „die der Berufsausbildung dienlich sind“ – also z. B. Arbeitssicherheits- und Schutzmaßnahmen, Nachhilfestunden oder die Einrichtung von Pausenräumen oder Bibliotheken.

Ebenso dürft ihr Aspekte zur Arbeitszeit oder Urlaubsgestaltung klären. Passende Themen dürft ihr euch direkt von euren Jugendlichen und Auszubildenden vor Ort liefern lassen (Anregungsrecht der JAV), dazu weiter unten ein paar Beispiele.

Informations- und Überwachungsrecht
Die JAV kann Informationen beim BR/PR einfordern, ebenso wie das der BR/PR vom Arbeitgeber einfordern kann. Letzteres gilt für alle allgemeinen Aufgaben des BR/PR und ebenso für alle Angelegenheiten, bei denen die JAV miteinbezogen werden muss.

Damit JAV und BR/PR die Entscheidungen des Arbeitgebers auch nachvollziehen können, muss der Arbeitgeber ihnen ggf. auch alle dazu notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen. Wenn JAV und BR/PR weitere Infos zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben fehlen, kann die JAV mit Zustimmung des BR/PR zusätzlich auch Sachverständige zu Rate ziehen.

Überwachen darf die JAV größtenteils auch ohne BR/PR, muss ihn allerdings über alle Probleme oder Mängel der Ausbildungssituation vor Ort informieren. Der BR/PR muss dann seinerseits beim Arbeitgeber eine entsprechende Nachbesserung einfordern. Eine enge Zusammenarbeit zwischen JAV und BR/PR bietet sich also an.

1. Mit Fragebögen in Aktion
Das schnellste Mittel zur Überwachung der Schutzvorschriften ist eine Fragebogenaktion, denn sie erreicht viele Menschen auf einmal. Natürlich hat eure JAV Schweigepflicht und darf ohne vorhergehende Zustimmung der Befragten keine Informationen an Dritte weitergeben, die Rückschlüsse auf die Betroffenen zulassen. Jugendliche und Auszubildende können außerdem anonym an der Befragung teilnehmen.

Übrigens könnt ihr als JAV eure Fragebögen auch während einer Veranstaltung (z. B. einer JA-Versammlung) verteilen und danach wieder einsammeln – das verbessert merklich die Anzahl der Rückmeldungen. Achtet in jedem Fall darauf, dass sich die Befragung auf die wesentlichen Fragen reduziert, damit ihr die Jugendlichen und Auszubildenden nicht mit einem mehrseitigen Formular abschreckt!

Je nach Rücklauf kann also zur Auswertung eine durchaus umfangreiche Datensammlung zusammenkommen. Sobald ihr durch seid und alle Probleme und Missstände erkannt habt, beginnt für euch als JAV die eigentliche Arbeit:

  • Liegen alle notwendigen Informationen vor? Wenn nicht, müsst ihr euch diese besorgen.
  • Gemeinsam mit BR/PR müsst ihr einen Beschluss fassen, um eine effektive Nachbesserung durch den Arbeitgeber durchzusetzen.
  • Und auch Auszubildende und Betroffene müsst ihr über Ausbildungs- oder Arbeitsplatzmängel informieren. Ganz nebenbei stärkt eine gute Öffentlichkeitsarbeit der JAV auch das Vertrauen in euch und die Anerkennung eurer Jugendlichen vor Ort. Passende Medien dafür sind auch JAV-Newsletter oder eine JAV-Infowand.

2. Arbeitsplatzbegehung
Etwas zeitaufwendiger als Fragebögen, dafür ein sehr detaillierter Informationslieferant ist die Begehung der Arbeitsplätze vor Ort. Dabei müsst ihr als JAV allerdings ein paar Aspekte im Blick behalten:

Vorbereitung
Wichtigster Punkt: Welches Ziel hat die Arbeitsplatzbegehung? Hier sind so ziemlich alle Themen denkbar: Unfallgefahr, Belastungen und daraus evtl. entstehende Gefahren für die Gesundheit, Arbeitsschutz oder die Überprüfung geltender Schutzvorschriften wie z. B. Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen für jugendliche Beschäftigte und Auszubildende.

Aus eurem Ziel ergibt sich der auszuwählende Personenkreis, z. B. einzelne Berufsgruppen, Standorte oder (Teile von) Betrieben. Übrigens müsst ihr vor der Arbeitsplatzbegehung einen Beschluss fassen und den BR/PR um Zustimmung bitten – allerdings nur den, vor Ort dürft ihr ohne weitere Ankündigung agieren.

Zur Vorbereitung einer Arbeitsplatzbegehung hilft eine Checkliste, wie z. B. diese hier:

  • Ziel festlegen
  • Personenkreis festlegen
  • Termin festlegen (Wann passt es am besten?)
  • Fragebogen erstellen
  • Beschluss fassen
  • Zustimmung BR/PR einholen
  • Namensschild mitnehmen
  • u.v.m

Durchführung
Zur Arbeitsplatzbegehung braucht ihr dann alle notwendigen Utensilien und auch ein gepflegtes Äußeres. Damit euch Mitarbeiter_innen oder Vorgesetze als JAV erkennen, nehmt ihr am besten einen Firmenausweis oder ein Namensschild mit.

Sucht euch unbedingt einen Raum, in dem ihr vertrauliche Infos mit den Jugendlichen und Auszubildenden austauschen könnt! Diese solltet ihr „für die Nachwelt“ protokollieren, damit ihr sie auch noch nach einiger Zeit auf dem Schirm habt oder an die nächste JAV weitergeben könnt. Über dieses Protokoll könnt ihr außerdem genau checken, ob sämtliche festgestellten Mängel beseitigt wurden.

Für mehrere Gespräche könnt ihr ein standardisiertes Verfahren anwenden, z. B. einen einheitlichen Gesprächs- oder Fragebogen zu Hilfe nehmen.

In jedem Fall: Denkt an eure Schweigepflicht als JAV! Offen reden dürft ihr ausschließlich mit dem JAV-Gremium und BR/PR, denn nur sie sind ebenfalls an ihre Schweigepflicht gebunden.

Nachbereitung
Auf der nächsten JAV-Sitzung besprecht ihr schließlich, wie die Informationen ausgewertet werden und ob Handlungsbedarf für JAV bzw. BR/PR besteht. Falls ja, fasst ihr als JAV einen Beschluss und beauftragt den BR/PR, beim Arbeitgeber die Nachbesserung aller Mängel einzufordern.

Alle Aufgaben und Ziele rund um die Arbeitsplatzbegehung aktualisiert ihr am besten laufend in eurer allgemeinen Arbeitsplanung. Vor allem die Jugendlichen und Auszubildenden, die euch Probleme gemeldet haben, sollten den aktuellen Bearbeitungsstand kennen! Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen solltet ihr auch auf die Agenda eurer nächsten JAV-Sitzung packen!

Ihr braucht Unterstützung oder weitere Infos zur Ausübung eures Überwachungsrechts? Eure ver.di Jugend vor Ort steht parat! Über uns findet ihr außerdem viele Angebote, um euch mit anderen JAVen zu vernetzen, auszutauschen und gegenseitig von euren Erfahrung zu profitieren.

Wir wünschen euch viel Erfolg auf dem Weg zu einer besseren Ausbildungssituation in eurem Betrieb oder eurer Dienststelle!

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